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Channel: Michael Hülskötter | Hülskötter - Die Kanzleiexperten
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Hülskötter auf der Legal Revolution 2017: das erwartet die Besucher

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Hülskötter auf der Legal Evolution am 23. und 24. Oktober 2017 in Frankfurt am MainDie Firma Hülskötter geht wieder einmal auf Reisen. Genauer gesagt werden wir an zwei Tagen im Kap Europa, dem Kongresshaus der Messe Frankfurt, vertreten sein.

Dort findet nämlich am 23. und 24. Oktober die internationale Veranstaltung namens „Legal Revolution“ statt. Auf diesem Branchentreffen sind laut Veranstalter zahlreiche Kanzleien sämtlicher Größen vertreten, darunter die Hälfte der Top 50-Kanzleien in Europa. Außerdem werden dort Vertreter vieler kleiner, mittelgroßer und großer Rechtsabteilungen von STOXX Europe 600-Unternehmen anzutreffen sein. Klar, dass die Firma Hülskötter dort nicht fehlen darf.

Die Legal Evolution besteht aus zwei Teilen, einem Kongress– und einem Expo-Teil. Auf ersterem werden zahlreiche Vorträge zu hören und sehen sein, der Expo-Bereich wiederum ist den zahlreichen Ausstellern vorbehalten, die dort ihre Lösungen und Produkte rund um den Anwaltsmarkt präsentieren. Die gute Nachricht: Wir werden in beiden Bereichen eine ganze Menge zu erzählen haben.

Hülskötter-Vortrag: Mit Kanzleimarketing mehr erreichen

So wird unsere Marketingchefin Jennifer Hülskötter einen Vortrag mit dem Titel „Zeit für neue Generationen“ halten, der die Tagline „Digitalisierung und Marketing als eine entscheidende Komponente einer modernen Rechtsanwaltskanzlei“ trägt. Darin wird sie kurz beleuchten, was Marketing im Sinne von Kanzleimarketing genau bedeutet, welche Veränderungen im Rechtsdienstleistungsmarkt dafür sorgen werden, dass Marketing künftig unerlässlich ist und welche Marketing-Optionen (insbesondere im Bereich Legal Tech) zur Verfügung stehen. Freuen Sie sich auf die geballte Expertise von Jennifer Hülskötter.

Videotipp: Für alle, die den Vortrag von Jennifer nicht besuchen können, folgt hier die gute Nachricht: Ich werde höchstpersönlich vor Ort sein und ihren Vortrag per Tweets dokumentieren. Zudem wird sie vor meiner Videokamera die wesentlichen Punkte ihrer Session kurz und prägnant zusammenfassen, was dann auf diesem Blog zu sehen sein wird.

Hülskötter mit eigenem Stand: advoware 5, Advozon 365+ und Rechenzentrum für Juristen

Neben diesem spannenden Vortrag werden wir auch innerhalb des großen Ausstellerbereichs in Form eines eigenen Stands anwesend und ansprechbar sein. Sie finden uns auf dem Stand-Nr. 08. Dort erhalten die Besucher der Legal Revolution weitreichende Informationen aus erster Hand zu Themen wie advoware 5 mit der neuen elektronischen Kommunikationszentrale inkl. beA-Schnittstelle, Advozon 365+ für die zeitgemäße Mandanten-Akquise und -Pflege, das Rechenzentrum für Juristen und Qualitätsmanagement für Juristen über das wir auch eine ganze Menge zu berichten haben.

Wenn das keine guten Gründe für den Besuch der Legal Revolution sind, dann wissen wir auch nicht, was sie sonst noch dort hin locken könnte. Außer vielleicht die 30 Vorträge und 50 Aussteller rund um die Themen Legal Tech. Darunter finden sich übrigens auch unser Kooperationspartner Verlag C.H. Beck (Stand-Nr. 26), Speech Processing Solutions GmbH (Philips Diktierlösungen) sowie Konica Minolta. Wir freuen uns darauf!

Sie als Kunde von Hülskötter & Partner haben sogar noch die Möglichkeit beim Eintritt für die Legal Revolution 30 % zu sparen. Den Rabattcode finden Sie in unserem Newsletter zur Legal Revolution den Sie heute bekommen haben sollten.

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Hülskötter auf der Legal (R)Evolution 2017: Marketing-Vortragsrückschau

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Wie ich hier schon berichtet habe, waren wir vergangene Woche auf der Legal (R)Evolution, einer Legal-Tech-Messe und -Konferenz, die in Frankfurt am Main stattfand. Dort trafen über 600 Anwälte und Anwältinnen auf rund 60 Aussteller, die dort ihre Produkte und Lösungen für Kanzlei-IT und Kanzleimarketing präsentierten. Klar, dass wir dort nicht fehlen durften.

So zeigten wir auf unserem Stand die nächste Version von advoware, deren Highlight die integrierte Schnittstelle zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) sein wird. Aber auch die direkte Verbindung zu beck-online stieß auf reges Interesse, sowie die anderen Themen, die wir auch im Gepäck hatten. Dazu zählte das Qualitätsmanagement, das wir in Form der Matrixzertifizierung abbilden sowie alles rund um Kanzleimarketing.

Genau zu diesem Thema hielt Jennifer Hülskötter am ersten Tag im Raum Orient um viertel vor 6 ihren Vortrag, der den Titel Zeit für neue Generationen trug. Die Tagline „Digitalisierung und Marketing als eine entscheidende Komponente einer modernen Rechtsanwaltskanzlei“ zeigte, womit sich Jennifer Hülskötter beschäftigte.

Zu Anfang zeigte sie anhand der grammatikalischen Zeiten „Vergangenheit“, „einfache Gegenwart“, und „Verlaufsform der Gegenwart“, wohin sich die Reise aktuell bewegt, nämlich hin zu einer zunehmenden Spezialisierung, die für Anwaltskanzleien immer wichtiger wird – und das auch in organisatorischer Hinsicht. So genügt es heute nicht mehr, ein „Mädchen für alles“ zu engagieren, das sich um alle relevanten Themen kümmert. Denn in Zeiten von beA, DSGVO, Digitalisierung, Kanzleimarketing und Co. kommt es verstärkt darauf an, für jede Aufgabe den richtigen Experten an der Hand zu haben.

Daran ist auch die Frage verknüpft, wie ich genau an die Mandanten herankomme, die ich gerne hätte. Hierzu bemühte Jennifer Hülskötter die von Anne M. Schüller geprägte Wasserloch-Strategie. Möchte ich selte Tiere (als Synonym für Mandanten oder potenzielle Kunden) in einer Savanne fotografieren, ist die Wahrscheinlichkeit höher, ein Foto zu aufzunehmen, wenn ich die Tiere über ein für sie möglichst attraktives Angebot anlocke.

In der Savanne wäre dies ein Wasserloch, übertragen auf den Mandanten vielleicht eine Dienstleistung, die an die aktuelle Rechtslage angepasst ist und gerade die engsten Nöte und Bedürfnisse eines Mandanten erfüllt. Bei der Ausrichtung der Rechtsdienstleistungen ist auch wichtig, wer meine Zielgruppe ist: „Fokussiere ich mich eher auf private oder gewerbliche Mandanten?“  und „Welche Bedürfnisse haben meine Mandanten überhaupt?“.

Sobald diese elementaren Fragen beantwortet werden konnten, kommt der richtigen „Quelle“ der „Wasserstelle“ eine wichtige Bedeutung bei. Soll heißen: Mit welchen Tools und Methoden komme ich genau an die Mandanten heran, die ich zuvor identifiziert habe. Hierfür kann man zahlreiche Ansätze verfolgen, von denen in Jennifers Vortrag die Rede war.

Eines dieser Werkzeuge ist übrigens Advozon 365+, das wir gemeinsam mit der Münchner Firma Shore für ein vereinfachtes Kanzleimarketing anbieten. Advozon 365+ erlaubt ein vollständiges Terminmanagement, mit dem Mandanten jederzeit via Internet Termine mit der Anwaltskanzlei vereinbaren oder auch nur anfragen können.

Wichtig für das Erstellen einer richtigen Marketingstrategie sind die Schritte „Analyse“, „Planung“ und „Implementierung“. Gerade letzterer stellt Kanzleien immer noch vor große Herausforderungen, da das Erstellen und Verbreiten von guten und sinnvollen Inhalten keine triviale Aufgabe ist.

Nachtrag: Zu diesem Vortrag  habe ich mit Jennifer Hülskötter in Frankfurt ein Videointerviews geführt, das Sie sich jetzt hier anschauen können.

 

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advoware 5: Wichtige Hinweise, die Sie vor der Installation beachten müssen

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Am 7. November 2017 ist es so weit: Da gibt die Advo-web GmbH die offizielle Version von advoware 5 zum Download frei. Da bei advoware 5 wesentliche Änderungen auch im Bereich der Technik vorgenommen wurden, sollten Sie oder Ihr IT-Administrator die folgenden Hinweise unbedingt genau lesen – und befolgen. Tun Sie das nicht, startet advoware im schlimmsten Fall nach dem Update nicht mehr und der Kanzleibetrieb steht still, was wir und Sie natürlich nicht wollen.

WICHTIG: Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen, falls Sie diese vorbereitenden Maßnahmen nicht berücksichtigen und advoware nach dem Update nicht mehr startet, im Rahmen des Supportvertrags keinen Support zuteil werden lassen können. In diesem Fall werden wir diese Serviceleistungen aufwandsbedingt in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie zudem die Hinweise und Beschreibungen, die Seitens der Advo-web in den Handbüchern und Installationsanleitungen gegeben werden.

Erster Schritt: Prüfung der Systemvoraussetzungen

Wegen der massiven technischen Verbesserungen und Erweiterungen von advoware 5 sind bestimmte Windows-Updates unbedingt erforderlich. Das betrifft insbesondere das Microsoft .NET Framework 4 und die Microsoft Universal C Runtime (CRT). Die gute Nachricht: Windows 10 erfüllt diese Voraussetzungen von Hause aus, frühere Windows-Versionen hingegen erfüllen diese Voraussetzungen nur dann, wenn die automatische Windows-Updatefunktion aktiv ist oder die wichtigen Windows-Sicherheitsupdates manuell durchgeführt wurden.

Hinweis: Windows XP- und Vista Rechner werden von advoware 5 nicht mehr unterstützt. Aus rein technischer Sicht funktioniert advoware auf Betriebssystemen mit Windows Vista noch, allerdings raten wir dringenend  von einer Installation auf Windows Vista Rechnern wegen des nicht mehr vorhandenen Supports seitens Microsoft  ab. Gerade am verganen Freitag haben wir wieder erlebt, welche Auswirkungen fehlende Sicherheitsupdates auf Windows Betriebssystemen durch den nicht verfügbaren Microsoft-Support haben können: Der Schadsoftwarebefall eines Kanzleirechners und den dadurch bedingten kostenintensiven Kanzleistillstand inkl. Datenverlust. 

Um zu verhindern, dass nach dem advoware-Update die Kanzleisoftware nicht mehr gestartet werden kann, hat die Advo-web für Sie ein kleines Prüfprogramm erstellt, mit dem Sie vor dem Update jeden Ihrer Arbeitsplätze hinsichtlich der notwendigen Voraussetzungen für advoware 5 überprüfen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr System diese Voraussetzungen erfüllt, kopieren Sie die Datei aus dem nachfolgenden Link in Ihren advoware-Ordner und führen Sie diese an jedem Arbeitsplatz aus, auf dem nicht Windows 10 installiert ist.

aw5check – advoware 5 Systemprüfung für advoware 4.1

TIPP: Weitere Informationen zu „aw5check“ erhalten Sie im verlinkten Beitrag, in dem wir alles Wissenswerte noch einmal zusammengefasst haben. 

Zweiter Schritt: Voraussetzungen für Inbetriebnahme der beA-Schnittstelle

Die Einrichtung der beA‑Schnittstelle in advoware setzt voraus, dass Ihr beA-Postfach bereits über die beA‑Webanwendung eingerichtet worden ist und die beA Client Security auf den Arbeitsplätzen funktionsfähig installiert ist. Alles Wissenswerte dazu erfahren Sie auf der zugehörigen, verlinkten BRAK-Webseite. Auf PC-Arbeitsplätzen, an denen beA nicht installiert ist und daher nicht über das beA-Webportal erreichbar sind, wird die advoware-beA-Schnittstelle nicht unterstützt.

Dritter Schritt: Download und Installation von advoware 5

Bisherige advoware-Updates haben wiederholt gezeigt, dass nicht jeder Kunde sämtliche Update-Hinweise zur Kenntnis bzw. ernst nimmt. Um die Gefahr eines Kanzleistillstandes zu vermeiden, müssen alle Kunden auf der Download-Seite der Advo-web GmbH bestätigen, dass sie die unter Schritt 1 beschriebenen Hinweise gelesen haben und befolgen werden.

Der nachfolgende Link führt Sie ab dem 7.11.2017, 9:00 Uhr, zur advoware-5-Download-Seite. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihres Kanzleinamens erhalten Sie den weiteren Link zum advoware-5-Update.

advoware 5

WICHTIGER HINWEIS: Aufgrund des riesigen Interesses an der beA-Schnittstelle ist bei diesem Update mit einem besonders hohen Supportaufkommen zu rechnen. Um allen Kanzleien, die Hilfe benötigen, gerecht werden zu können, wird die Advo-web das Update in mehrere Phasen „ausrollen“. Die erste Phase beginnt wie bereits erwähnt am 7. November 2017 um 9:00 Uhr und endet nach Updatedownload Nr. 500. Die nächste Phase startet, sobald das Supportaufkommen dies zulässt.

Weitere wichtige Installationshinweise

  • Lesen Sie unbedingt die Installationshinweise der Updatebeschreibung. Stellen Sie insbesondere sicher, dass an jedem Arbeitsplatz die Windows-Updates aktuell sind..
  • Führen Sie die Installation nicht unter Zeitdruck im Kanzleialltag durch. Der erste Programmstart kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Die neue advoscan-Version finden Sie nach der Installation des Updates im Ordner \Advoware\Setup. Deinstallieren Sie vorherige Version und lesen Sie für die Installation der neuen Version die Hinweise in der Update-Beschreibung.

Das kommt in advoware 5 alles auf Sie zu

Die nächste Version von advoware bietet zahlreiche neue, aber auch verbesserte und komplett überarbeitete Funktionen wie zum Beispiel:

  • elektronisches Kommunikationscenter mit beA- und E‑POST-Schnittstelle sowie dem integriertem E-Mail-Client
  • Verknüpfung zu beck-online.DIE DATENBANK
  • neue Darstellung der Aktengeschichte als frei gestaltbare Ordnerstruktur und verbessertem Offline-Export
  • neue, professionelle Dokumentenvorschau Brava Desktop! von OpenText als Zusatzmodul
  • weitere zahlreiche Verbesserungen, die auch aus Vorschlägen von Kunden und Anwendern stammen.

beA-Schnittstelle, beck-online und mehr im Detail

Nach der Installation ist vor der advoware-5-Nutzung. Daher folgen hier auf dem Advoblog weitere, interessante Beiträge, die Ihnen den Umgang mit advoware 5 näher bringen sollen. Freuen Sie sich darauf!

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advoware 5: Mittels neuer Kommunikationszentrale beA, E-POST und E-Mails steuern

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Seit dem 7. November 2017 kommen 500 erste advoware-Kunden in den Genuss der runderneuerten fünften Version unserer Kanzleisoftware. Mit advoware 5 stehen zahlreiche neue und verbesserte Funktionen zur Verfügung, von denen hier die Rede sein soll. Den Anfang macht das neue Modul „Elektronische Kommunikation“, das die Bereiche „E-Mail“, „beA“ und „E-POST“ umfasst.

NEU: Integrierte beA-Schnittstelle: die zentrale beA-Anlaufstelle

Mithilfe der neuen beA-Funktionen können innerhalb von advoware beA-Nachrichten empfangen und versendet werden, darüber hinaus lassen sich die Nachrichten mit Hilfe einiger Einstellungen automatisiert in der Aktengeschichte ablegen. Zudem können aus dem advoware-Postausgang mittels Stapelverarbeitung einzelne oder mehrere vorbereitete beA‑Nachrichtenentwürfe, Mahnanträge oder sonstige Dokumente versendet werden.

Nützliche Funktionen der advoware-beA-Schnittstelle

  • advoware unterscheidet persönliche und globale Kanzleipostfächer, was die Verwaltung der beA-Postfächer erleichtert. Hierbei können Sie genau festlegen, welche advoware-Benutzergruppen welche Kanzleikonten verwenden dürfen.
  • Dank der vollständigen Integration des beA in advoware können Sie alle oder einzelne beA-Ordner aus Ihrem beA-Postfach abonnieren.
  • Einfacher Zugriff auf die Dokumente aus der Aktengeschichte aus der beA-Nachricht heraus
  • Dokumente können über die Stapelverarbeitung im Postausgang direkt über beA versendet werden, wenn für das Dokument die Versendungsart „EGVP/beA“ ausgewählt wurde.
  • Praktisch ist auch die Möglichkeit, die in advoware erstellen Mahnbescheide direkt an das beA-Postfach zu übergeben und diese direkt versenden zu können.
  • Über die beA-Schnittstelle in advoware können Sie das beA auch auf Terminalservern verwenden.

Damit Ihnen die Einrichtung und der Einstieg in die Nutzung der beA-Schnittstelle in advoware schnell gelingt, haben wir für Sie ein paar Videos vorbereitet:

 

 

NEU: Integriertes E-Mail-Programm: alle Mails im Blick

Mit Erscheinen von Version 5 verfügt advoware über eine vollfunktionsfähige E-Mail-Software, die direkt in den Workflow der Kanzleisoftware integriert ist. Ebenso wie die beA-Konten, sind auch die E-Mail Konten in die elektronische Kommunikation integriert und so können hier sämtliche elektronische Nachrichten empfangen und versendet werden können. Das betrifft also die gesamte E-Mail-, beA- und E-POST-Kommunikation.

Besonderheiten von advoware Mail

advoware Mail bietet unter anderem folgende Funktionen und Vorteile:

  • Integration von E-Mails in die Aktengeschichte und den Postein-/Ausgang ohne Umwege
  • Erstellung von Vorlagen/Mustertexten
  • Verwendung von Platzhaltern und Autotexten
  • Zuordnung von Anhängen zur Aktengeschichte
  • Wiedervorlagen und Aufgaben direkt beim Lesen und Schreiben
  • automatische Identifizierung der zugehörigen Akten anhand des Betreff-Aktenzeichens
  • direkter Zugriff auf die Rechtevergabe von advoware
  • abonnieren einzelner oder aller E-Mail-Ordner

Wie Sie den E-Mail Client in advoware 5 einrichten, zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video:

 

VERBESSERT: Integrierte E-POST-Schnittstelle mit wesentlich erweiterten Funktionen

Im Zuge der neuen Kommunikationszentrale von advoware wurde die E-POST-Schnittstelle ebenfalls erweitert. Wie bisher lassen sich Schriftsätze im PDF-Format direkt aus dem Postausgang via E-POST versenden. Neu ist aber, dass ab sofort beliebig viele Anhänge via E-POST verschickt werden können, dass Sie Ihren E-POST Posteingang nun auch direkt in der elektronischen Kommunikations(zentrale) empfangen können und über ein neues Versendeverfahren, wurde der Versand mehrerer E-POST-Nachrichten wesentlich verbessert.

Lesetipp: Der nächste advoware-5-Blogbeitrag handelt von der erweiterten Aktengeschichte und der überarbeiteten Ordnerstruktur.

 

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advoware 5 im Fokus: Aktengeschichte und Ordnerstruktur

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Nachdem die ersten Anwaltskanzleien advoware 5 erfolgreich geladen bzw. installiert und wir die zwei ersten Beiträge zu diesem Thema veröffentlicht haben, folgt heute ein weiterer Artikel, der sich mit der Aktengeschichte und deren verbesserte Ordnerstruktur befasst

Die Aktengeschichte wurde verbessert und erweitert

Ab sofort lässt sich innerhalb der Aktengeschichte der Zeitraum der aktuellen Akte auf einen bestimmten Zeitraum eingrenzen. Das ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass umfangreiche Akten aufgrund ihrer Dateigröße lange Ladevorgänge in Anspruch nehmen. Dieses Laden lässt sich nun dank der zeitlichen Eingrenzung deutlich beschleunigen, da nicht mehr der gesamte Datenbestand einer Akte geladen werden muss.

Darüber hinaus hat sich der optische Aufbau der Funktion „Vorgang bearbeiten“ verändert. So wurde der Reitereintrag „E-Mail“ entfernt, da E-Mail-Anhänge mittlerweile separat zur Akte gespeichert werden können. Zudem hat die Advo-web die Reiter „Posteingang“ und „Postausgang“ verschoben. Diese stehen jetzt innerhalb des Bereichs „Allgemein“ als neuer Eintrag „Post“ bereit, wass die Bedienung dieser Funktionen deutlich beschleunigt.

In advoware 5 wurde die Funktion "Vorgang bearbeiten" deutlich verändert

In advoware 5 wurde die Funktion „Vorgang bearbeiten“ deutlich verändert

Aber auch das Erzeugen von PDF-Dokumenten für das Zuordnen von Dokumenten und E-Mails zur Aktengeschichte wurde überarbeitet und verbessert. So werden ab sofort importierte Dokumente automatisch in das PDF-Format umgewandelt, was eine erhebliche Zeitersparnis darstellt. Aber auch E-Mail-basierte eml-Dateien lassen sich in PDF-Dokumente konvertieren. Auch schön: Auslagen können jetzt direkt innerhalb des Dialogfensters „Vorgang bearbeiten“ erfasst werden.

E-Mail-Datum individuell anpassen

Praktisch ist zudem das vereinheitlichte Verhalten der Aktengeschichte mit E-Mail-Daten. So können advoware-Anwender nun selbst bestimmen, ob einzelne E-Mails auf Basis des Tagesdatums oder – wie bisher – mit dem Versand- bzw. Empfangsdatum in die Aktengeschichte übernommen werden.

In advoware 5 kann das Datum einer E-Mail innerhalb der Aktengeschichte individuell angepasst werden

In advoware 5 kann das Datum einer E-Mail innerhalb der Aktengeschichte individuell angepasst werden

Aus Kategorien werden Ordner und die Aktengeschichte wird neu organisiert

Ein Wunsch vieler Kunden war das Implementieren von Ordnern innerhalb der Aktengeschichte. Diese können Sie über die Optionen der Symbolleiste aktivieren. Die Ordnerstruktur wurde von der Advo-web mit advoware 5 zugunsten der ehemaligen Kategoriestruktur implementiert, was zahlreiche Vorzüge mit sich bringt. So lassen sich für jeden Bereich wie „Mandanten“, „Gegner“, „Gericht“, etc. separate Ordner anlegen, die sich einer bestimmten Farbe zuordnen lassen. Das verbessert die visuelle Struktur und hilft, bestimmte Ordner schneller zu finden. Diese neuen Ordner lassen sich mithilfe beliebig vieler Unterordner weiter strukturieren. Sie können die globalen, vordefinierten Ordner nach Ihren Bedürfnissen anpassen, woraus dann ein einheitliches Konstrukt entsteht, sofern es einmal vorher sinnvoll definiert wurde. Zusätzlich könne Sie aber auch aktenspezifisch weitere Ordner anlegen. Dies garantiert Ihnen maximale Individualisierungsmöglichkeiten.

Um diese neue Ordnerstruktur von Anfang an sinnvoll nutzen zu können, lassen sich entweder einzelne oder sämtliche Ordner per Mausklick exportieren. Das ist zum Beispiel für das Bereitstellen von Akten für die Offline-Darstellung am Tablet oder anderen Ausgabegeräten bei Gericht wichtig und hilfreich.

In advoware 5 lassen sich Ordner jetzt einzeln oder komplett exportieren

In advoware 5 lassen sich Ordner jetzt einzeln oder komplett exportieren

 

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advoware-Jahresumstellung: Darauf sollten Sie achten [Checkliste + Video]

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Der Jahreswechsel gelingt mit dem Advoware-Assistenten mühelosIn ziemlich genau sechs Wochen steht der Jahreswechsel bevor, der zahlreiche Veränderungen in advoware mit sich bringt .

Damit Sie wissen, worauf Sie bei der Umstellung von 2017 auf 2018 achten sollten, haben wir für Sie die nachfolgende Liste zusammengestellt. Am Ende des Beitrags haben wir ein PDF-Dokument verlinkt, das alle wichtigen Dinge ausführlich darstellt.

Wir erleichtern Ihnen den Jahreswechsel in advoware, und zwar mithilfe des zugehörigen Assistenten, den Sie unter “? | Assistent zur Jahresumstellung” finden.

Wichtig: Starten Sie den Assistenten auf keinen Fall vor dem 1. Januar 2018!

advoware-assistenz-fuer-jahresumstellung

Folgende Funktionen von adovoware lassen sich damit umstellen bzw. anpassen:

  • Aktennummern: Dabei entscheiden Sie, ob die laufende Aktennummer wieder mit „1“ beginnen oder an die letzte Nummer des Jahres 2017 anschließen soll.
  • Ablagenummern: Hier müssen Sie die laufende Aktennummer pro Jahr selbst anpassen. Dies gilt auch für die Ablagenummern Ihrer Notariatsakten.
  • Rechnungsnummern: Analog zu den Anlagenummern erfolgt auch hier keine automatische Anpassung.
  • Urlaubsansprüche: Per Mausklick wird der Resturlaub von 2017 auf das Jahr 2018 übertragen.
  • Speicherorte: Hier können Sie festlegen, ob alle Textdokumente in einem einzigen Ordner gespeichert werden sollen, oder ob jeder Mitarbeiter seinen eigenen Ordner erhalten soll.
  • Basiszinssatz: Tragen Sie manuell den aktuellen Zinssatz der Deutschen Bundesbank ein, den Sie auf der betreffenden Webseite einsehen können.
  • Jahresabschluss: Dieser erfolgt nahezu automatisch in advoware. Starten Sie ihn einfach über das Menü „Finanzbuchhaltung | Abschluss | Einnahme- Überschuss-Rechnung | Jahresabschluss“.

advoware-assistenz-fuer-jahresumstellung

Außerdem möchten wir Sie auf die steuerlichen Aufbewahrungsfristen und auf § 147 AO hinweisen. Darüber hinaus gilt für die Außenprüfer der Finanzverwaltung das digitale Datenzugriffsrecht auf Ihre Buchhaltungsdaten. Advoware unterstützt die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbar­keit digitaler Unterlagen (GDPdU)“. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.gdpdu.com.

Für alle weiteren Details laden Sie bitte unsere Jahresumstellungsliste (PDF) per Mausklick auf Ihren Rechner und führen Sie am Jahresanfang die Schritte wie beschrieben aus.

Oder Sie sehen sich das folgende Video an, das wir für Sie vorbereitet haben. Darin bekommen Sie alles Wissenswerte zur Jahresumstellung von advoware in 3 Minuten präsentiert.

 

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Darum sollten Anwälte und Kanzleiangestellte unsere beA-Webinare besuchen

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bea-webinarIm Laufe der Einführung von advoware 5 wurde eines schnell klar: Das Interesse am besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist ungebrochen groß, ebenso groß die Frage: Wie integriere ich dies am besten in den Workflow meiner Kanzlei und welche rechtlichen Gegebenheiten ändern sich.

Aus diesem und weiteren Gründen bieten wir regelmäßige beA-Webinare an. Die zwei Webinare für Juristen umfassen jeweils etwa 2,5 Stunden und die Kosten für dieses Intensivseminar belaufen sich auf 299 Euro netto pro Webinarteilnehmer. Für Mitarbeiter haben wir ein spezielles Seminar vorbereitet, dass nur die für Mitarbeiter wesentlichen Inhalte umfassst. Dieses Webinar besteht nur aus einem Teil und dauert etwa 2,5 Stunden. Die Kosten für das Mitarbeiter beA-Webinar liegen bei 149 Euro netto pro Teilnehmer.

beA komplett: Das leisten unser beA-Webinare

Unsere beA-Webinare behandeln umfassend den Themenkomplex „Elektronischer Rechtsverkehr mithilfe von beA und advoware“. Allerdings gehen die Webinarinhalte deutlich über das hinaus, was man von vergleichbaren Onlineangeboten kennt. Denn neben den technischen Merkmalen und Funktionen, die advoware und ihre beA-Integration bieten, hat sich unsere beA-Expertin und Juristin Laura Nardelli intensiv mit folgenden Aspekten der digitalen beA-Kommunikation beschäftigt:

  • gesetzliche Grundlagen und Änderungen
  • zeitliche Bestimmungen
  • technische und organisatorische Vorbereitungsmaßnahmen
  • Was braucht man für das beA? (beA- Karte beA Signatur, QES – Aufladeverfahren, Mitarbeiterkarte / Softwarezertifikat, Kosten)
  • beA-Sicherheit (Verschlüsselungsverfahren, Internetkriminalität, Wie kann man sich schützen?)
  • Elektronische Rechtsverkehr (E- Justice, elektronische Akte, Gerichtsbarkeiten)
  • technische Regelungen im beA (richtige Dateiformate, deren Umwandlung etc.)
  • elektronische Signaturen (embedded, detached, enveloped, Containersignatur, Stapelsignaturen)
  • Zugang und Einreichen von Schriftstücken
  • Mahnverfahren im beA
  • Schutzschriften Einreichen mit dem beA – Irrläufer vermeiden
  • Hottopics im prozessualen Recht (Wiedereinsetzung, Empfangsbekenntnisse, rügeloses Einlassen, Unzulässigkeit Klage und vieles mehr)
  • Beweisregeln und-erleichterungen bei privaten, öffentlichen und gescannten Urkunden
  • beA und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungstitel, PfÜb)
  • uneinheitliche Rechtsprechung deren Entwicklung
  • beA und Strafrecht
  • beA und Europa
  • Anwendung der beA-Schnittstelle in der Kanzleipraxis in advoware

Wie Sie also sehen können, lässt das fünfstündige Webinar zum Thema advoware und beA nahezu keine Fragen offen. Und falls Sie doch etwas wissen wollen, was nicht Teil des Seminars ist, können Sie unserer beA-Expertin während des Live-Webinars Ihre Fragen stellen. Eine kleine Auswahl gefällig?

  • Bedarf es eines Umsetzungsaktes vom europäischen auf das nationale Recht? (Antwort: Nein)
  • Welche Haftungsrisiken kommen mit beA und dem ERV auf mich zu? (Antwort: Zahlreiche, weitere Details zu den Haftungsrisiken in unseren beA-Webinaren)
  • Soll es auch Bürgerpostfächer geben? (Antwort: Ja)
  • Sollten die Kanzleimitarbeiter ebenfalls an den beA-Schulungen teilnehmen? (Antwort: Ja)

Melden Sie sich doch direkt zu einem unserer beA-Webinar an. Noch sind Termine frei

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advoware 5 im Fokus: beck-online, Brava! Viewer und onlineAkte

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Nach den wichtigen Hinweisen, die vor der Installation von advoware 5 beachtet werden müssen, den zahlreichen Infos rund um die neue Kommunikationszentrale von advoware 5 sowie den Verbesserungen der Aktengeschichte betrachten wir im heutigen vierten Teil weitere wichtige Details, die sich aus dem advoware-Update ergeben. Dazu gehört beck-online.DIE DATENBANK, der brandneue Brava! Viewer der OpenText Corporation sowie die überarbeitete onlineAkte

beck-online.DIE DATENBANK: umfangreiche Recherche-Möglichkeit für Juristen

Dank einer Beteiligung des Verlag C.H.BECK an der ReNoWin Datentechnik, einer Mehrheitsgesellschafterin der Firma Advo-web, können advoware-Anwender in der Version 5 direkt auf Teile des umfangreichen Nachschlagewerks beck-online.DIE DATENBANK zugreifen, also ohne Umweg über die zugehörige Internetplattform. Das bietet vor allem den Vorteil, dass advoware-Anwender per Single-Sign-On direkt aus der Anwaltssoftware heraus auf mehr als 20 Millionen juristische Dokumente zugreifen und diese in ihre Arbeit einfließen lassen können. Weitere Integrationsmöglichkeiten in die Software advoware sind für die Zukunft geplant.

advoware 5: beck-online.DIE DATENBANK ist ab sofort integriert

advoware 5: beck-online.DIE DATENBANK ist ab sofort integriert

Für unsere Kunden steht das advoware BASISMODUL zur Verfügung, und das für die ersten sechs Monate ohne Zusatzkosten, danach werden pro Monat 8 Euro (netto) pro Einzelplatzlizenz fällig. Darin enthalten sind unter anderem juristische Fachdokumente wie Saenger/Ullrich/Siebert „Zivilprozessordnung, Kommentierte Prozessformulare“ und Schulze/Grziwotz/Lauda „Bürgerliches Gesetzbuch – Kommentierte Vertrags- und Prozessformulare“.

Brava! Viewer: Verbesserte Dokumentenvorschau in advoware 5

Bis advoware 5 konnten unsere Kunden mithilfe der Vorschausoftware „Viewer“ von Oracle Dokumente innerhalb von advoware ansehen, auch ohne die hierfür notwendige Applikation wie Word oder Excel auf ihrem Rechner installiert zu haben. Dies verbessert sich jetzt noch einmal, da die Advo-web mit der neuen Vorschausoftware Brava! Desktop in advoware 5, da dieses Tools gegenüber dem Oracle Viewer diverse Vorteile bietet.

Dazu zählt beispielsweise die sehr gute Unterstützung von über 150 verschiedenen Dateiformaten, zudem können die Vorschaudokumente ausdruckt werden. Außerdem bietet Brava! Desktop eine sehr hohe Erkennungsrate von eingescannten Dokumenten mit geringer Auflösungsqualität. Praktisch ist auch die freie Skalierung der Vorschaudokumente, die das automatische Anpassen der Vorschau an große Bildschirme erlaubt. Weitere Vorteile des Brava! Desktop-Viewers: Integrierte Volltextsuche, Einbettung von Kommentaren, Stempeln und Arbeitsanweisungen sowie das Erstellen von PDF-Dokumenten direkt aus der Viewer-Ansicht heraus. Zudem können Sie im Viewer direkt Auslagen erfassen oder Dokumente vergleichen.

advoware 5: Der Brava! Desktop-Viewer bietet u.a. eine Volltextsuche

advoware 5: Der Brava! Desktop-Viewer bietet u.a. eine Volltextsuche

onlineAkte: Neue Mandantenansicht für mehr Komfort

advoware-Kunden, die die onlineAkte nutzen, dürfen sich ebenfalls auf mehr Komfort freuen. So wurde die Mandantenansicht vollständig überarbeitet, für einen noch schnelleren und vereinfachten Zugriff auf sämtliche Inhalte. Darüber hinaus wird die neue Ordnerstruktur der Aktengeschichte vollständig und identisch innerhalb der onlineAkte dargestellt. Auch das erleichtert den Umgang mit dem Onlinetool maßgeblich.

advoware 5: In die neue onlineAkte ist die neue Ordnerstruktur der Aktengeschichte integriert

advoware 5: In die neue onlineAkte ist die neue Ordnerstruktur der Aktengeschichte integriert

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Wissenwertes zur Hülskötter Kanzleiakademie Flatrate

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wissenswertes-zu-huelskoetter-kanzleiakademie-flatrateDie Ausbildung der eigenen Mitarbeiter: Noch nie war sie so sinnvoll und so wichtig wie heute. Denn in Zeiten des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), das seit dem Update auf advoware 5 eng mit unserer Kanzleisoftware verknüpft ist, kommt dem optimalen Umgang mit der Kanzleianwendung eine immer größere Rolle zu. Aber nicht nur das beA ist momentan ein Thema in der Anwaltschaft, sondern nächstes Jahr steht auch die EU-DSGVO an und Daten müssen mittlerweile nach den Grundsätzen der ordentlich digitalen Buchführung (GoBD) behandelt werden. Zudem steigt mit den Aktivitäten im Internet das Risiko für den Befall der IT-Struktur mit Schadsoftware und was ist dann zu tun?

Daher haben wir uns für unsere Kunden, aber auch für alle anderen advoware-Anwender, etwas ganz besonderes ausgedacht: Die Hülskötter Kanzleiakademie Flatrate.

Wie Sie es von uns gewohnt sind, verbirgt sich dahinter ein Angebot, das wohl seinesgleichen sucht und das allen advoware-Anwendern helfen soll, sich möglichst schnell und möglichst kostengünstig mit der Kanzleisoftware der Advo-web GmbH vertraut zu machen. Denn gerade das aktuelle Update von advoware zeigt wieder einmal, wie wichtig der richtige Umgang mit der Kanzleisoftware ist.

Für nur 30 Euro pro Monat: die ganze Welt von advoware

Bei der Flatrate unterscheiden wir grundsätzlich zwischen advoware-Anwendern und Kunden die Produkte über uns beziehen und denen, die (noch) keine Kunden von uns sind. Der Unterschied zwischen beiden schlägt sich vor allem im Preis nieder, der für Hülskötter-Kunden 30 Euro (netto) beträgt und bei Nicht-Kunden mit 45 Euro pro Monat (netto) zu Buche schlägt. Beiden Angeboten sind gemein die Zahl der maximalen Anwender (10), die Laufzeit der Flatrate (24 Monate) und die unbegrenzte Teilnahme an den zum Umfang gehörenden Webinaren.

Weitere gemeinsame Leistungen betreffen die Schulungsunterlagen und die Videoaufzeichnungen der Webinare, die für beide Anwendergruppen im Preis enthalten sind. Für beide Gruppen ist ebenfalls ein „Upgrade“ auf eine beliebige Anzahl von Kanzleiakademie-Anwendern pro Kanzlei möglich. Hierfür stellen wir zusätzlich 10 Euro pro Monat in Rechnung.

Die Hülskötter Kanzleiakademie Flatrate umfasst zahlreiche Schulungen zu advoware und Co.

Wie wir bereits auf dem Advoblog berichtet haben, bietet die Hülskötter Kanzleiakademie zahlreiche Kurse rund um advoware an. Darüber hinaus können Sie bei uns in Zukunft eine Menge zu Themen wie Qualitätsmanagement, Marketing und Co. lernen. Die advoware-Webinare umfassen insgesamt 11 Schulungseinheiten, von denen Sie bereits die ersten drei Basisseminare buchen und besuchen können.

Das Angebot umfasst derzeit drei Webinare aus dem Bereich „Basiswissen für Mitarbeiter und Juristen“ und „Fachwissen für Mitarbeiter und Juristen“.   Darüber hinaus bieten wir je nach Bedarf aktuelle Webinare an, wie zum Beispiel das Webinar „Elektronsiche Mandatsbearbeitung mit advoware 5“. Am besten verzweigen Sie per Mausklick zu unserem derzeitigen Angebot. Auf dieser Seite können Sie sich selbst oder Ihre Mitarbeiter für das Webinar Ihrer Wahl anmelden.

Hinweis: Bestimmte Aktionsseminare wie die beA-Schulungen sind nicht Bestandteil der Kanzleiakademie Flatrate, da diese den herkömmlichen Webinar-Umfang deutlich überschreiten.

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Status quo: beA bleibt erst einmal abgeschaltet

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bea-anwaltspostfachIn einer Presseerklärung teilt die BRAK mit, dass aufgrund einer massiven technischen Sicherheitslücke im beA-Software-Zertifikat das beA-System abgeschaltet bleibt.

Weiter noch: Die BRAK empfiehlt sogar, das am 22. Dezember empfohlene Ersatzzertifikat wieder von sämtlichen Rechner zu entfernen, da sich ansonsten Unbefugte auf dem PC mithilfe geeigneter Hackermaßnahmen einschleusen können.

Hierfür kommt laut dem Technikportal heise.de eine sogenannte Man-in-the-Middle-Attacke infrage, die es ermöglicht, sämtlichen Datenverkehr der betroffenen Rechner mitzuschneiden und die Kanzlei entsprechend zu kompromittieren. Damit könnte ein Hacker beispielsweise einen Internetserver bereitstellen, der vorgaukelt, die beA-Plattform zu sein. Und welche Konsequenzen das für die betroffenen Kanzleien nach sich zögen, mag man sich gar nicht vorstellen.

Daher sollten Anwaltskanzleien mithilfe dieses Links unbedingt überprüfen, ob sie das unsichere Zertifikat bereits installiert haben – und gegebenenfalls wieder de-installieren. Dies geschieht mithilfe der Systemsteuerung von Windows, genauer gesagt über die Internetoptionen, und dort über den Reiter „Inhalt“, in dem sich die Schaltfläche „Zertifikate“ befindet. Darüber lässt sich das beA-Zertifikat wieder entfernen.

Wir halten Sie in Sachen beA weiterhin auf dem Laufenden.

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Der Prozessor-Super-GAU: So schützen Sie sich vor „Spectre“ und „Meltdown“ [UPD]

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spectre-und-meltdown-verbreiten-derzeit-angst-und-schreckenSämtliche Prozessoren von Intel, ARM und AMD weisen derzeit erhebliche Sicherheitslücken auf, die Anfang Januar 2018 öffentlich bekannt wurden.

Mit den auf die Namen „Spectre“ und „Meltdown“ getauften Prozessorschwachstellen soll es möglich sein, auf Daten zuzugreifen, die sich in sicher geglaubten Bereichen des CPU-Speichers oder auf Webseiten befinden. Dies hat vor allem mit den Prozessorarchitekturen der Intel-, AMD- und ARM-CPUs zu tun.

Intel, ARM und AMD: Alle sind mehr oder weniger betroffen

Betroffen sind vor allem Intel-Prozessoren, die seit 2008 gebaut und produziert werden, namentlich die CPUs der Intel-Core-Reihe (Intel Core i3, i5 und i7) sowie die Intel Atom-Prozessoren der Serien C, E, A, x3 und Z sowie die Celeron- und Pentium-Reihen J und N. Außerdem sind betroffen: Intel Xeon 3400, 3600, 5500, 5600, 6500 und 7500 sowie die Xeon-Familien E3 (v1 bis v6), E5 (v1 bis v4), E7 (v1 bis v4). Auch anfällig sind Prozessoren der Serie Xeon Scalable und die Rechenkarten Xeon Phi 3200, 5200 und 7200.

ARM-Prozessoren der Cortex-Serie sind ebenfalls betroffen. Diese stecken vor allem in Smartphones und Tablet-Computern. So hat Apple beispielsweise schon eingeräumt, dass sämtliche iPhone-Modelle den Prozessor-Bug aufweisen. Die Liste sämtlich unsicherer ARM-CPUs werden auf der zugehörigen ARM-Seite aufgelistet.

AMD-Prozessoren hingegen sind aufgrund ihrer von Intel- und ARM-CPUs unterschiedlichen Technik nicht im selben Umfang von Spectre und Meltdown betroffen, jedoch nicht komplett unangreifbar.

Was man als Anwender gegen Spectre und Meltdown tun kann

Die Prozessor-Bugs der Intel-, ARM- und AMD-Prozessoren, die laut Google eingeweihten Kreisen von Intel bereits seit Mitte 2017 bekannt sind, lassen sich auf zwei Wegen beheben: Durch angepasste Betriebssysteme und Updates auf Browser-Seite.

Seitens der Browser-Anbieter stehen erste Patches bereit, so wie beispielsweise für den Mozilla Firefox-Browser mit der Version 57.0.4. Google Chrome-Anwendern wird bis zu einem sicheren Update empfohlen, die Option „Website-Isolierung“ zu aktivieren. Dazu muss man in die Adressleiste des Chrome-Browsers die Kommandozeile chrome://flags/#enable-site-per-process eingeben und hinter „Strict site isolation“ auf den Button „Aktivieren“ klicken.

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Microsoft hat ebenfalls bereits einen einen Patch für seine Browser Edge und Internet Explorer veröffentlicht. Apple arbeitet laut eigener Aussage an einem Update für ihren Safari-Browser.

Microsoft, Apple, Google und Linux arbeiten an Updates für ihre Betriebssysteme

Die zweite Option, sich vor Spectre- und Meltdown-Attacken zu schützen, ist ein vollumfängliches Sicherheits-Update des Betriebssystems. So sollen Windows-10-Rechner bereits mit dem notwendigen Update automatisch versorgt werden, bei Bedarf kann es über die Microsoft-Update-Katalogseite installiert werden. Rechner mit Windows 7 und Windows 8.1 werden erst am regulären Patchday auf einen sicheren Stand gebracht, der auf den 16. Januar 2018 fällt.

Apple war ebenfalls aktiv und hat in den aktuellen Betriebssystemversionen von macOS  (10.13.2), iOS (11.2) und tvOS (11.2) erste Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Weitere Patches werden in den nächsten Tagen erwartet. Zudem rät Apple, Software für Mac, iPhone und Co. nur aus vertraueneswürdigen Softwarequellen wie dem App Store zu installieren. Denn für die Angriffsszenarien „Meltdown“ und „Spectre“ sind bösartige Anwendungen und Apps erforderlich, die nicht in den Apple Appstore gelangen können.

Update 9.1.2018: Apple hat iOS 11.2.2 zum Download freigegeben. Damit sollen die Gefahren, die von Spectre und Meltdown ausgehen, weiter eingeschränkt werden.

Google hat die Schwachstellen ebenfalls entfernt, und das mit dem Januar-Sicherheitspatch für Android. Dies betrifft zunächst nur die Smartphones aus der Google-eigenen Pixel- und Nexus-Serie. Wann und ob alle anderen Hersteller wie Samsung oder LG nachziehen, ist derzeit nicht bekannt.

Und was macht Intel?

Nun, der Prozessorhersteller hat angekündigt, bis Mitte Januar 2018 90 Prozent seiner Prozessoren der letzten fünf Jahre mithilfe geeigneter Patches gegen Spectre und Meltdown absichern zu wollen. Was mit den CPUs geschieht, die vor 2012 produziert wurden, ist derzeit leider nicht klar.

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Das neue Hülskötter-Kundencenter: Lernvideos, Downloads und Formulare im Zugriff

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Aufmerksamen Kunden und Besuchern unserer Webseite mag es schon aufgefallen sein: Die Internetseite von huelskoetter.info ziert ein neues Symbol, dass wie ein Vorhängeschloss aussieht und von jeder Webseite unserer Internetpräsenz erreichbar ist. Dahinter befindet sich ein abgeschlossener Bereich, der exklusiv unseren Kunden vorbehalten ist: das neue Kundencenter. Denn das was Telekom und Co. können, ist für die Firma Hülskötter ein leichtes Unterfangen.

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Das neue Kundencenter beheimatet derzeit drei wichtige Bereiche: Die Speedlearning-Videos für den schnellen Einstieg in die Welt von advoware, eine Download-Sektion speziell für aktuelle Software-Updates und ein Bereich „Formulare“ – für Formulare.

Speedlearning: Wie ich hier schon berichtet habe, bieten wir mit den Speedlearning-Videoclips einen schnellen, unkomplizierten Einstieg in die advoware-Welt. Mit diesen sehr kurzen und schnell auf den Punkt kommenden Lernvideos können Sie zum Beispiel nachsehen, wie Sie den advoware E-Mail-Client einrichten, wie Sie Forderungskonten anlegen, wie Sie einen Mahnbescheid erstellen und ans EGVP übergeben und vieles mehr. Im zugehörigen Blogbeitrag werden die Speedlearning-Videos ausführlich erklärt.

Downloads: Innerhalb dieser Sektion finden Sie vor allem die aktuellen advoware-Downloads für Ihr eigenes Installationsvorhaben mit unserer Kanzleisoftware. Damit können Sie beispielsweise advoware ausgiebig testen und auf ihre Kanzleitauglichkeit überprüfen. Um dann mit uns einen schicken Lizenzvertrag abzuschließen.

Formulare: Dieser Bereich ist immer dann wichtig, wenn Sie beispielsweise einen neuen IT-Service wie Advozon Datensicherung oder Advozon Kanzlei-IT, das Rechenzentrum für Juristen, bei uns bestellen möchten. Noch nie war das Hinzu- oder Abbuchen einer Dienstleistung so schnell und einfach möglich wie mit unseren Onlineformularen.

Übrigens: Für das Login in das Kundencenter benötigen Sie lediglich die Kartennummer Ihrer Advozon Card. Sie finden diese nicht mehr? Dann schreiben Sie doch eine kurze E-Mail, und schon schicken wir Ihnen die Daten Ihrer persönlichen Advozon Card zu.

die-startseite-des-neuen-kundencenters-von-hulskotter

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EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe samt Webinar-Angebot [Update]

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Update: Das zweite Video ist mittlerweile online.

Am 25. Mai 2018 beginnt mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung keine neue Zeitrechnung in Sachen Datenschutz. Und doch wird sich für viele Firmen eine ganze Menge ändern. Denn wo bis vor kurzem noch das Bundesdatenschutzgesetz nach dem Rechten sah, sorgt ab dann die DSGVO für einheitliche Rechten und Pflichten auf gesamteuropäischer Ebene. Und da es nahezu jedes Unternehmen – also auch Anwaltskanzleien – betreffen wird, sollten Sie sich so bald wie möglich mit den Regelungen und Konsequenzen der DSGVO eingehend beschäftigen.

Da rund um die Neuordnung des europäischen Datenschutzes viele Fragen ranken, haben wir die zehn wichtigsten herausgepickt. Diese werden wir hier auf unserem Blog in den nächsten Wochen Stück für Stück in Videoform beantworten und dazu weiterführende Informationen liefern. Und Hilfestellungen gibt es von unserer Seite auch, und zwar in Form eines Webinars, das wir in den nächsten Wochen im Rahmen unserer Hülskötter Kanzleiakademie anbieten. Wir freuen uns auf Sie!

Sie möchten regelmäßig mit Informationen versorgt werden? Dann melden Sie sich einfach für unseren Newsletter an.

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EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 2

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Wie wir bereits vor geraumer Zeit berichtet haben, stellen wir unseren Kunden, die die Kanzleiakademie Flatrate gebucht haben, ein Webinar zur Verfügung, das speziell den Aspekt „Datenschutz und Datensicherheit in der Kanzlei mit advoware“ in den Vordergrund rückt. In diesem Kontext haben wir zudem eine zehnteilige Videoclipreihe entwickelt, die sich mit den zehn wichtigsten Fragen rund um die EU-DSGVO auseinandersetzt. Da es noch ziemlich genau zehn Wochen bis zum endgültigen „Start“ der DSGVO sind, stellen wir bis zum 25. Mai jeweils freitags ein Video online, das eine weitere Frage beantwortet.

Neben der Videoreihe und dem Webinar haben wir zudem ein ganz besonderes Bonbon für unsere Kunden. Wir haben mit einem unserer Kooperationspartner, der sich exzellent mit den Themen rund um Datenschutz und Datensicherheit in Anwaltskanzleien auskennt, ein Datenschutzkonzept für Sie erarbeitet: Für gerade mal 70,00 Euro (netto) monatlich können Sie für Ihre Kanzlei einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Vergleichbare Angebote bei anderen Anbietern liegen im Schnitt bei 150 Euro (netto) monatlich. Weitere Infos zu den Leistungen unsere Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Webseite.

Diese zweite Frage beschäftigt sich mit der Frage, was denn die Kernaussage der EU-DSGVO ist, warum also die Europäische Kommission beschlossen hat, den Datenschutz europaweit zu harmonisieren.

Falls Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, kann ich sehr unser DSGVO-Webinar empfehlen, das wir am 9. April zum ersten Mal anbieten. Dieses Onlineseminar können Sie direkt über unsere neu geschaffene edudip-Webinar-Plattform mithilfe des zugehörigen Links buchen.

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EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 3

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Neue Woche, nächster Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe. Dieses Mal beantworten wir die Frage

„Was müssen wir bis zum 25.5.18 noch erledigen?“

Dass sich diese Frage nicht auf eine kurze Antwort beschränkt, dürfte bereits anhand der Videoantwort klar werden, denn bis zum 25. Mai 2018 stehen zahlreiche Arbeiten auf dem Programm, um für die DSGVO startklar zu sein. Speziell dann, wenn sich eine Kanzlei mit dem Thema DSGVO und Datenschutz noch gar nicht oder nur sehr oberflächlich auseinander gesetzt hat.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei Dinge hinweisen: Zum einen haben wir vor geraumer Zeit ein sehr interessantes Interview mit unserem Datenschutzbeauftragten Olaf Tenti geführt, in dem er recht detailliert auf die drängendsten Fragen rund um die DSGVO eingeht. Das Interview finden Sie wie immer auch auf unserem Blog.

Und zweitens möchte ich Ihnen einen neuen Service von einem Kooperationspartner der Hülskötter & Partner ans Herz legen, mit dem Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt werden. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage.

 

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EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 4

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Neue Woche, nächster Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe. Dieses Mal beantworten wir die Frage

„Wie gehen wir mit personenbezogenen Daten richtig um?“

Klar sollte Ihnen auf jeden Fall sein, dass die Regeln über den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten mit der DSGVO deutlich verschärft werden. So sieht die Datenschutzgrundverordnung einen möglichst umsichtigen und vertrauensvollen Umgang mit personenbezogenen Daten vor.

Dazu gehört beispielsweise, dass Unternehmen jederzeit sagen können, wie und wo Daten gespeichert und verarbeitet werden. Aber auch die Anwender, die diese Daten verarbeiten und speichern, müssen bekannt sein. Zudem muss jedes Unternehmen die entsprechenden DSGVO-Löschfristen kennen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass personenbezogene Daten jederzeit richtig und aktuell sein müssen und nur so lange wie nötig gespeichert werden dürfen. Die DSGVO-Verordnung bezeichnet diese Prinzipien mit den Begriffen „Rechtmäßigkeit“, „Verarbeitung nach Treu und Glauben“, „Transparenz“, „Zweckbindung“, „Datenminimierung“, „Richtigkeit“, etc. Wer es ganz genau wissen möchte: Artikel 5 der DSGVO regelt all diese Prinzipien.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einen neuen Service von einem Kooperationspartner der Hülskötter & Partner ans Herz legen, von dem Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt werden. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Dieses Onlineseminar können Sie direkt über unsere edudip-Webinar-Plattform mithilfe des zugehörigen Links buchen.

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EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 5

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Und wieder widmen wir uns an diesem Freitag dem nächsten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe. Die Frage, die wir dieses Mal beantworten wollen, lautet:

„Müssen wir bei einem Verstoß gegen die DSGVO 20 Millionen Euro zahlen?“

Gerade zu dieser Frage gibt es diverse (Miss)Informationen, da sich mit dem Thema Geldstrafe sehr leicht Stimmung machen lässt. Um genauer zu verstehen, was der Gesetzgeber bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung an Sanktionen vorsieht, hilft ein Blick in Artikel 83 der DSGVO. Dort werden zwei Arten von Bußgeldern unterschieden: Entweder 10 Millionen oder 2 Prozent vom Vorjahresumsatz einer Kanzlei bzw. 20 Millionen oder 4 Prozent vom Umsatz (der jeweils höhere Wert). Welche Obergrenze für den Verstoß infrage kommt, hat mit der Art des Datenschutzvergehens zu tun.

10 oder 20 Millionen? Das hängt von der Art der Datenschutzverletzung ab

So greift die 10-Millionen-Obergrenze in all den Fällen, die sich unter anderem aus den Artikeln 8, 11, 25, etc. ergeben. So sagt beispielsweise der Artikel 25 etwas darüber aus, ob der Datenschutz mithilfe einer angemessenen Technik bzw. durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sicher gestellt wird – oder eben auch nicht.

Die Obergrenze von 20 Millionen Euro (oder 4%) ist dann relevant, wenn gegen die Artikel 5, 6, 7 und 9 sowie gegen Art. 12 bis 22 der DSGVO verstoßen wird. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen eine transparente Kommunikation, gegen die Informationspflicht bei der Ergebung von personenbezogenen Daten und vieles mehr.

Doch wie wird das Thema Strafgelder in der Praxis gehandhabt? Nun, das hängt, wie gerade aufgezeigt, von der Schwere des Vergehens ab, aber auch von der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Kanzlei. Und sollte die zuständige Aufsichtsbehörde den Eindruck gewinnen, dass der Datenschutz seitens des Kanzleibetreibers überhaupt nicht oder nur sehr dürftig ernst genommen wird, ist sicherlich mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Da wird die Ausrede „Wir haben davon leider nichts gewusst!“ kaum akzeptiert werden.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

Damit Sie sich um diese Form der Bestrafung erst gar keine Gedanken machen müssen, möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.

Der Beitrag EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 5 erschien zuerst auf Hülskötter - Die Kanzleiexperten.

Die Hülskötter Kanzleiakademie mit neuem Anstrich und neuen Funktionen

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Aufmerksame Leser des Advoblog wissen sicherlich, dass wir vor noch gar nicht allzu langer Zeit die Hülskötter Kanzleiakademie samt Flatrate-Angebot vorgestellt haben, mit all ihren Möglichkeiten. Daher stellt diese Ankündigung keine wirkliche Neuigkeit dar, hält aber nichtsdestotrotz diverse Verbesserungen und eine grundlegende Veränderung parat.

Die wichtigste Veränderung lautet: Ab kommender Woche kommt als Webinar-Plattform nicht mehr GotoTraining zum Einsatz, sondern der Webinar-Service der in Aachen ansässigen Firma edudip, die sich seit 2010 intensiv mit dem Thema Onlineseminare und -lernen beschäftigt. Dieser „Umzug“ hat neben der Expertise von edudip zwei wesentliche Vorteile: Die Webinar-Server befinden sich auf europäischem Hoheitsgebiet, was in Zeiten von DSGVO und Datenschutz ein nicht zu unterschätzendes Merkmal darstellt. Und zum zweiten muss im Gegensatz zu GoToTraining keine Client-Software installiert werden. Das erleichtert das in Anspruch Nehmen unseres Fortbildungsangebots ungemein und erlaubt zudem die Teilnahme an unseren Webinaren per iPhone, iPad, Tablet und Co.

Teilnehmer die sich bereits für Webinar über GoToTraining angemeldet haben, können selbstverständlich an den gebuchten Webinar teilnehmen und erhalten in den nächsten Tagen eine E-Mail mit einem neuen Link. Über diesen müssen Sie sich einmalig zur Kanzleiakademie-Plattform registrieren und dann das Webinar buchen. Zum Webinar gelangen Sie dann über den Link in der Mail von der neuen Plattform.

Neue Funktionen und verbesserte Übersicht

Neben diesen eher technischen Vorteilen der edudip-Webinar-Plattform haben wir aber auch im Hintergrund an einigen Schrauben gedreht. So werden die Webinare übersichtlicher aufgelistet und detaillierter beschrieben als bisher.

Auf der Plattform finden Sie einerseits die Webinare die für Flatrate-Kunden bereits in der Flatrate enthalten sind, Sie können aber auch einmalige Angebote wahrnehmen. In beiden Fällen müssen sich die Teilnehmer der Hülskötter Kanzleiakademie einmalig registrieren und anmelden, um unser Webinar-Angebot vollumfänglich nutzen zu können. Diese „Einwahldaten“ dienen nicht nur der Verifizierung eines möglichen Flatrate-Vertrags, sondern erlaubt uns obendrein, den Teilnehmern weiterführende Informationen zukommen zu lassen. Dazu gehören detaillierte Schulungsunterlagen genauso wie die aufgezeichneten Webinar-Inhalten, die nach der Teilnahme am Onlineseminar zu späteren Selbstschulungszwecken bereit stehen.

Ein weiterer praktischer „Nebeneffekt“ der Registrierung ist auch die Übersichtsseite, die jedem Anwender zur Verfügung steht. Dort kann er oder sie stets nachsehen, welche Webinare als nächste anstehen, welche bereits gebucht wurden und einiges mehr. Aber Vorsicht: sollten Sie ein Webinar aus Ihrer Übersicht der gebuchten Webinare über das „X“ heraus löschen, haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Handbücher und Videos zum Webinar! Dieses müssten Sie dann erst erneut buchen.

Hier geht es per Mausklick zur Hülskötter Kanzleiakademie.

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EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 6

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Die sechste Frage unser großen DSGVO-FAQ-Videoserie beantwortet heute folgende Frage:

Was bringt unserer Kanzlei der europäische Datenschutz überhaupt?

Nur so viel: Da der europäische Datenschutz seit vielen Jahren ein hohes Ansehen genießt, stellt er gerade für EU-Unternehmen eine große Chance dar, sich als zuverlässiger Partner zu präsentieren. Das wirkt sich wiederum positiv auf die Reputation und das Image einer Anwaltskanzlei aus, da mit dem Einhalten der DSGVO signalisiert wird: Wir nehmen die Sicherheit personenbezogener Daten sehr ernst!

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.

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EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 7

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Mit dem siebten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe gehen wir der Frage nach, was eigentlich personenbezogene Daten sind und ob es möglicherweise Unterschiede bei der Bewertung dieser Daten gibt. Gleich mal vorab: Ja, diese Unterschiede gibt es.

Zu den personenbezogenen Daten gehören gemäß Artikel 4 der DSGVO neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift auch die Finanzdaten, also die Bankverbindung und Gehaltsabrechnung, biometrische Daten (Fingerabdruck, DNA-Probe), das Foto einer Person, seine Gesundheitsdaten und sogar die IP-Adresse eines Anwenders, wenn damit seine Identität eindeutig erfassbar ist. Oder anders gesagt: Immer, wenn ein Name neben einer dieser Daten auftaucht, handelt es sich um personenbezogene Daten.

Des Weiteren gibt es besonders sensible personenbezogene Daten wie die sexuelle Orientierung, politische Gesinnung, Bankdaten und Gesundheitsdaten, die einem besonderen Schutz unterstehen, so wie sich dies aus Artikel 9 DSGVO ergibt.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.

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