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Channel: Michael Hülskötter | Hülskötter - Die Kanzleiexperten
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EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 8 und Teil 9

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Mit dem achten und neunten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe gehen wir den Fragen nach, ob jede Kanzlei einen Datenschutzbeauftragten braucht und welche Maßnahmen notwendig sind, wenn personenbezogene Daten in falsche Hände geraten.

„Benötigen wir unbedingt einen Datenschutzbeauftragten?“

Grundsätzlich gilt, dass Kanzleien und vergleichbare Firmen erst dann einen externen oder internen Datenschutzbeauftragten brauchen, wenn 10 oder mehr Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Darüber hinaus muss unabhängig von der Größe der Firma ein DSB bestellt werden, wenn eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich ist oder wenn Daten geschäftsmäßig erhoben und verarbeitet werden. Das ist beispielsweise bei Marktforschungsunternehmen der Fall. Und Behörden müssen unter allen Umständen einen DSB ernennen. Aber: Ein Datenschutzexperte hilft Ihnen bei der fach- und sachgerechten Umsetzung der erforderlichen DSGVO-Maßnahmen.

Übrigens: Verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO ist übrigens immer die Unternehmensleitung. Der DSB ist lediglich Berater und Unterstützer.

„Was sollten wir tun, wenn personenbezogene Daten in falsche Hände geraten?“

Hier gibt es zwei Vorgehensweisen: Sollten Ihre Kanzlei das datenschutzrechtliche Vergehen selber bemerken, haben sie genau 72 Stunden Zeit, um den Verstoß bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Diese nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und stimmt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Hierfür sollten Sie unbedingt selber die richtigen Lösungen in petto haben.

Zweiter Fall: Falls eine betroffene Person bemerkt, dass ihre Daten z.B. nicht rechtmäßig gelöscht wurden, kann sie mit der Aufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen, um diesen Verstoß zu melden. Auch in diesem Fall werden Sie Post oder einen Anruf von dem zuständigen Sachbearbeiter bekommen. Danach liegt es wieder bei Ihnen, zielführende Maßnahmen einzuleiten.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.

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EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 10

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Mit dem zehnten und letzten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoserie gehen wir der Fragen nach, inwieweit Kanzleien die Datenschutzgrundverordnung ganz alleine umsetzen können.

Jetzt ist er also da, der 25. Mai 2018. Der Tag, vor dem seit Monaten alle warnen. Und doch, wie aktuelle Umfragen zeigen, sind immer noch nicht bei weitem alle Unternehmen (und Kanzleien) darauf vorbereitet. Und das hat wohl unter anderem auch mit der heutigen Frage zu tun:

„Können wir die DSGVO-relevanten Aufgaben alleine erledigen?“

Die schlichte Antwort dazu lautet: Alleine werden Sie es wohl nicht mehr schaffen, vor allem nicht an einem einzigen Tag, da der Stichtag 25. Main 2018 ja heute gekommen ist. Jedoch – oder gerade deshalb – sollten Sie trotzdem Ihre Kanzlei unbedingt DSGVO-tauglich machen. Der hierfür zugrunde liegende Aufwand hängt stark von der Größe Ihrer Kanzlei ab. So braucht beispielsweise eine Anwaltskanzlei mit 15 Mitarbeitern und einem Standort etwa 20 Tage, bis sämtliche DSGVO-relevanten Arbeiten erledigt sind.

Mithilfe eines professionellen Datenschutzexperten reduziert sich dieser zeitliche Aufwand auf etwa 5 Tage. Immer vorausgesetzt, Sie waren datenschutztechnisch bis dato noch nicht aktiv. Reden Sie mit uns, wir haben hierfür eine erprobte Lösung in petto.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.

Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 1

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 2

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 3

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 4

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 5

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 6

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 7

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 8 und Teil 9

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 10

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Diese Verbesserungen und Neuheiten bietet das advoware-Update 5.1

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Am 15. Juni erscheint die neue Version advoware 5.1. Mit den neuen Funktionalitäten möchten wir Sie bei der Umsetzung der auch in Ihrer Kanzlei vorzunehmenden technisch-organisatorischen Maßnahmen und bei den Dokumentationspflichten unterstützen.

➡ Besonders schützenswerte Daten wie Bankverbindungen oder Religionszugehörigkeit werden in der Kanzleidatenbank verschlüsselt. Dies entspricht den strengen Vorgaben des Artikels 9 DSGVO.

➡ Passwörter von Mitarbeitern und Beteiligten wurden schon immer in der Kanzleidatenbank als sogenannte sichere Hashwerte abgelegt, die von Hackern nicht in Klartext entschlüsselt werden können. Auch die Passwörter für die in advoware integrierten online-Dienste wie e.Consult, Riser, GDV, drebis und Supercheck auf unseren Servern werden in dieser Form verschlüsselt. Neu in advoware 5.1 ist, dass auch die komplette Datensicherung per Option verschlüsselt im Dateisystem abgelegt werden kann..

advoware 5.1: Datensicherung

➡ Möchte sich ein Mandant für die onlineAkte anmelden, geschieht dies ab Version 5.1 über eine Einladungsfunktion. Diese sorgt dafür, dass die Kanzlei Benutzername und Kennwort nicht mehr selbst vergibt, sondern dass diese von einem neu geschaffenen Freigabedienst automatisch erzeugt werden. Zusammen mit der von Anfang an vorhandenen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genügt die onlineAkte damit höchsten Sicherheitsstandards.

➡ Für die Funktion „Kennwort vergessen“ wird ein eigenes Portal eingerichtet, auf das advoware-Anwender ab der Version 5.1 direkt aus der Kanzleisoftware heraus zugreifen können.

➡ Sämtliche Zugriffe und Änderungen an schützenswerten personenbezogenen Daten werden protokolliert. Damit lässt sich jederzeit feststellen, welcher Mitarbeiter welche Daten zu welchem Zeitpunkt angelegt, geändert oder gelöscht hat.

➡ Verlangt ein Mandant Auskunft zu seinen gespeicherten Daten, kann per Knopfdruck ein Mustertext generiert werden (Artikel 15 DSGVO). Die zu einer Person gespeicherten personenbezogenen Daten können zudem in ein strukturiertes Format exportiert und dem Mandanten auf Verlangen zugesandt werden (Artikel 20 DSGVO).

advoware 5.1 - Tools für mehr Datenschutz

➡ In jeder Akte kann ein Aufbewahrungsdatum hinterlegt werden, nach dessen Ablauf alle Daten gelöscht werden können. Dies geschieht mithilfe des Hilfsprogramms „Akten löschen“, das mit advoware 5.1 erweitert wurde und direkt über die Programmstartleiste erreichbar ist (Artikel 17 DSGVO).

advoware 5.1 - Benutzerrechte DSGVO

 

advoware 5.1 - Akte löschen

Neben den Neuerungen zur DSGVO werden weitere Verbesserungen in advoware 5.1 Einzug halten. Das betrifft die Bereiche Finanzbuchhaltung, E-Mail-Kommunikation und Notariat.

Finanzbuchhaltung: Ganz neu lässt sich mithilfe von advoware eine ordentliche Anlagenbuchhaltung durchzuführen. Zu den neuen Funktionen gehört zudem die Option, ELSTER-relevante Meldungen wie die Umsatzsteuervoranmeldung oder Zusammenfassende Meldung automatisch zu erstellen und an die Finanzbehörde ebenso automatisiert übermitteln zu können. Dies ist analog für die Anlagen AVEÜR (Anlagevermögen EÜR) und SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen) anwendbar.

E-Mail-Kommunikation: Das in advoware integrierte E-Mail-Programm erlaubt dank des Updates eine verschlüsselte Kommunikation auf Basis von S/MIME. Auch das erhöht die Sicherheit der Kanzleikommunikation, speziell im Hinblick auf die DSGVO. Die hierfür benötigten Zertifikate lassen sich in advoware entweder global für die Kanzlei und/oder jeden einzelnen Beteiligten verwalten.

advoware 5.1 - E-Mail-Verschlüsselung

Notariat: Ab sofort beinhaltet das Modul „Notariat“ ein Grundbuchmodul, mit dem man Grundbücher vollständig erfassen kann und mit dem sämtliche Anlagen für die Veräußerungsanzeige unterstützt werden. Neu ist auch ein Immobilienrechner, mit dem diverse Kalkulationsaufgaben durchgeführt werden können.

Sobald das advoware-Update 5.1 zum Download bereit steht, werden wir Sie darüber informieren. Darüber hinaus möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass wir zum advoware-Update ein Webinar anbieten werden, mit dem wir sämtliche neuen Inhalte schulen. Das Webinar erfolgt im Rahmen der Hülskötter Kanzleiakademie Flatrate kostenlos.

Übrigens: Im Zuge unserer Teilnahme an der AdvoTec 2018, die im Rahmen des Dt. Anwaltstags in Mannheim stattfindet, gewähren wir wieder einmal lukrative Rabatte. Sehen Sie am besten per Mausklick nach, wie Sie davon profitieren können.

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Hülskötter & Partner auf der AdvoTec 2018: advoware 5.1, QM, RZ und mehr

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Hülskötter & Partner auf der AdvoTec 2018

Auch in diesem Jahr sind Hülskötter & Partner wieder von der Partie auf der AdvoTec, der Fachausstellung des Deutschen Anwaltstags. Was wir dort alles zeigen werden? Nun, hierzu lassen wir am besten den ankündigenden Werbetext sprechen, der auf der AdvoTec-Seite zu sehen ist:

„Hülskötter & Partner ist Ihr profes­sio­neller Ansprech­partner für anspruchs­volle Kanzleilösungen. Als der größte Händler der Kanzlei­software advoware von der Advo-web GmbH präsentieren wir Ihnen dieses Jahr wieder die inter­essan­testen Neuerungen von advoware – unter anderem viele Features, die Sie bei der Umsetzung der DSGVO unterstützen. Mit im Gepäck haben wir zudem unsere Kanzleilösungen wie Qualitätsmana­gement nach ISO 9001, Rechen­zentrum für Juristen für stationäres und komfor­tables mobiles Arbeiten, Advozon Daten­si­cherung und Advozon IT-Schutz.“

AdvoTec-Highlight #1: DSGVO-konformes advoware

Konkret bedeutet dies, dass wir auf jeden Fall die Update-Version von advoware dabei haben werden, um all die Neuerungen und Verbesserungen der Kanzleisoftware präsentieren zu können. Dazu gehört vor allem eine gesetzeskonforme Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung, mehr Sicherheit des integrierten E-Mail-Clients von advoware und andere nützliche Merkmale und Funktionen. In einem separaten Beitrag haben wir die Highlights von advoware 5.1 für Sie zusammengefasst.

AdvoTec-Highlight #2: Qualitätsmanagement-Überraschung

Neben dem advoware-Update haben wir eine Menge Infos und eine echte Überraschung zum Thema Qualitätsmanagement mit im Gepäck. Vor allem die Überraschung ist ein echter Knüller, so viel sei verraten. Da stecken mehr als fünf Jahre Erfahrung rund um das Thema QM für Anwaltskanzleien drin. Auf die Reaktionen unserer Standbesucher sind wir schon sehr gespannt. 

AdvoTec-Highlight #3: Rechenzentrum für Juristen „reloaded“

Um das Rechenzentrum für Juristen ist es in letzter Zeit ein wenig ruhiger geworden. Das wollen wir auf der AdvoTec wieder ändern, schließlich stellt solch eine virtuelle Rechnerumgebung eine sehr praktikable und arbeitserleichternde Alternative zum eigenen Kanzleiserver dar.

Damit sparen Sie nämlich nicht nur sämtliche Updates und andere zeit- und nervenaufreibende Arbeiten, sondern können auf Ihre Kanzlei-IT jederzeit und von jedem Ort der Welt aus zugreifen. Ganz gleich also, ob Sie sich bei Gericht befinden oder auf den Seychellen: Mit unserem RZ für Juristen fühlt es sich immer so an, als ob Sie gerade in der Kanzlei wären. Bis auf den Kaffee vielleicht.

AdvoTec-Highlight #4: Datensicherung und Datensicherheit à la Hülskötter

Das Thema Datensicherheit und Datenschutz nehmen leider immer noch viel zu wenige Kanzleiinhaber so ernst, wie es das Thema verlangt. Denn immer noch verschwinden Daten auf seltsame Weise, sterben Datenspeicher den plötzlichen Tod oder verschlüsseln Hacker den kompletten Datenstamm, um für dessen Freigabe hohe Lösegelder zu fordern.

Wenn Sie dann keine aktuelle Fassung Ihrer Daten in Form eines Backups vorliegen haben, entpuppt sich der Datenverlust ganz schnell zum Daten-GAU, der im schlimmsten Fall die Existenz der Kanzlei bedroht. Dabei ist es so einfach, seine Daten regelmäßig zu sichern. Wie das geht, zeigen wir Ihnen gerne an unserem Stand 328 auf Ebene 3. Eingerahmt werden wir hier von den lieben Kollegen der Supercheck GmbH, dem Startup-Corner – und dem Catering-Service des Veranstalters. Damit können Sie uns gar nicht verfehlen.

AdvoTec-Highlight #5: Rabatte auf advoware und Diktiergeräte

Und noch ein Schmankerl (österreichisch/bayerisch für Leckerbissen) erwartet Sie anlässlich der AdvoTec 2018. So gewähren wir unserer treuen Kundschaft einen Rabatt auf advoware in Höhe von sagenhaften 32 Prozent, und Neukunden sogar 50 Prozent! Und falls Sie gerade auf der Suche nach einem neuen, digitalen und kabellosen Diktiergerät sind, halten wir eine weitere Überraschung in petto. Das alles können Sie auf der zugehörigen Webseite nachlesen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch an unserem Stand, wo wir am 7. und 8. Juni 2018 auf Sie warten!

 

Stand auf der AdvoTec 2018 von Hülskötter & Partner

 

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Hülskötter auf der AdvoTec 2018: mein persönlicher Rückblick

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Hülskötter & Partner auf der AdvoTec 2018

Wie ich hier bereits berichtet habe, waren Hülskötter & Partner auch dieses Jahr auf der AdvoTec mit eigenem Stand vertreten. Die AdvoTec ist die Fachmesse des Deutschen Anwaltstags zu den Themen Kanzlei-IT und Co. Dort finden sich einmal jährlich alle renommierten Anbieter von juristischen Dienstleistungen ein, um mit den anwesenden Anwältinnen und Anwälten ins Gespräch zu kommen. So wie wir es auch zwei Tage lange getan haben.

Um es vorweg zu nehmen: Für uns war die AdvoTec 2018 eine äußerst erfolgreiche Veranstaltung! Konkret waren wir vorzugsweise mit drei Themen in Mannheim vertreten: advoware 5.1, Qualitätsmanagement und das Rechenzentrum für Juristen „reloaded“.

advoware 5.1: DSGVO, Notariat und sichere E-Mails

Eines unserer Highlights auf der AdvoTec 2018 war zweifelsohne das für diese Woche angekündigte Software-Update advoware 5.1. Denn neben den Verbesserungen und Neuerungen in Sachen Notariat, onlineAkte, Finanzbuchhaltung und sichere E-Mail-Kommunikation (dazu in einem separaten Blogbeitrag mehr) konnten wir die interessierten Standbesucher vor allem von der Umsetzung der DSGVO-relevanten Kriterien in advoware 5.1 überzeugen.

Denn egal, ob die Verschlüsselung der Datenbank von advoware, die Protokollierung der Zugriffe auf personenbezogene Daten oder das Erstellen von Mandantendatensätzen per Knopfdruck – alle wichtigen DSGVO-Regularien werden gesetzteskonform in advoware abgebildet. An dieser Stelle möchten wir unserem geschätzten Partner, der Advo-web GmbH, unseren Dank aussprechen, der all das ermöglicht bzw. implementiert – und das höchst zuverlässig sei vielen, vielen Jahren!

Kein Wunder also, dass die Nachfrage nach advoware auf der AdvoTec so groß war, dass wir die ein oder andere Kanzlei in den nächsten Tagen und Wochen als neuen Kunden begrüßen dürfen. Denn bei uns und advoware sind Anwältinnen und Anwälte in den besten und sichersten Händen.

Webinar-Tipp: Unsere Rechtsanwältin Laura Nardelli wird in einem eigens für advoware 5.1 entwickelten Webinar das Software-Update mit all seinen Verbesserungen und Neuerungen vorstellen. Und das mit einem entsprechenden Schwerpunkt auf die DSGVO-Optionen, speziell aus der Sicht einer praktizierenden Juristin. Für das advoware-Webinar können Sie sich via Kanzleiakademie anmelden, sobald es zur Verfügung steht.

Qualitätsmanagement: Wenn alles in einem Buch mündet

Das Thema Qualitätsmanagement nimmt an Bedeutung kontinuierlich zu, und auch das haben wir deutlich auf der Anwaltstagsmesse zu Mannheim gespürt. Die Fragen rund um die Zertifizierung von QM-Systemen innerhalb von Anwaltskanzleien nahmen einen großen Raum ein an den zwei Tagen AdvoTec. Da waren wir so manches Mal sehr froh, dass wir zahlreiche Interessenten für das Thema Qualitätsmanagement mit einem Buch beglücken konnten, das unser Geschäftsführer Gerhard Hülskötter exklusiv für und mit dem Deutschen Anwaltsverlag veröffentlicht hat.

Denn wie es der Titel „Erfolgreiche Kanzleizertifizierung“ verspricht, sind in dieses Buch mehr als fünf Jahre QM-Erfahrung und dreistellig zufriedene QM-Kunden eingeflossen. Damit stellt diese rund 150 Seiten umfassende Fachlektüre einen sehr guten Einstieg in die Welt der QM-Zertifitierung dar.

Videotipp #1: Mit Gerhard Hülskötter habe ich in Mannheim dazu ein Videointerview geführt, das auf YouTube abrufbar ist und zu dem demnächst ein Blogbeitrag erscheinen wird.

Rechenzentrum für Juristen „reloaded“: DSGVO-sichere „Bastille“

Mit dem Top-Thema Nummer 3 treffen wir offenkundig auch immer häufig den Nerv vieler Anwaltskanzleien. Anders ist die lange Warteliste, die wir aktuell Stück für Stück abarbeiten, nicht zu erklären. Denn die Vorteile des RZ für Anwälte liegen förmlich auf der Hand: Dort finden Juristen eine hochsichere Serverumgebung vor, die permanent überwacht und aktualisiert wird. Damit müssen sich Kanzleien keine Sorgen mehr machen um „verschleppte“ Updates, nicht erledigte Datensicherungen, mögliche Angriffe von außen und vieles mehr. Das scheint für immer mehr Juristinnen und Juristen schwerwiegende Argumente zu sein, gerade in Zeiten der DSGVO.

Videotipp #2: Auch zum Thema Rechenzentrum für Juristen habe ich mit Gerhard Hülskötter ein Videointerview geführt. Darin spricht er über die Vorzüge unseres IT-Service, über die zugehörigen Preise und einiges anderes mehr. Viel Spaß beim Anschauen.

 

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advoware E-Mails mit S/MIME sicher versenden und empfangen

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E-Mails mithilfe von advoware Mail und S/MIME verschlüsseln

In etwa zwei Wochen erscheint die finale Version von advoware 5.1, und eine der Verbesserungen betrifft das advoware-eigene E-Mail-Programm. Denn mit Veröffentlichung des Updates lassen sich elektronischen Nachrichten mit Bordmitteln verschlüsseln, und zwar mithilfe des weltweit anerkannten Standards S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions). Neben dem Verschlüsseln der Mails erlaubt S/MIME auch das Signieren von digitalen Nachrichten, was die elektronische Kommunikation zusätzlich verbessert und schützt.

Damit Sie künftig advoware Mail mithilfe von S/MIME so sicher wie möglich nutzen können, haben wir die wichtigsten Informationen rund um diesen Standard zur E-Mail-Verschlüsselung angeschaut und für Sie aufgeschrieben, und das in Form von Fragen, die wir natürlich allesamt beantworten.

Wie funktioniert die S/MIME-Verschlüsselung?

S/MIME gehört zu den sogenannten hybriden oder asymmetrischen Verschlüsselungstechniken. Das bedeutet, dass man für das Ver- und Entschlüsseln zwei Schlüssel benötigt, nämlich einen privaten und einen öffentlichen. Für den Absender, also in unserem Fall der Anwalt oder die Fachanwaltsangestellte, gilt demzufolge, dass er oder sie beide Schlüssel braucht, der Empfänger hingegen benötigt erst einmal nur den öffentlichen Schlüssel des Absenders, den man beispielsweise ganz einfach in die Signatur der E-Mail einbinden kann. Das macht das Verschlüsseln mithilfe von S/MIME recht einfach.

Darüber hinaus fungiert S/MIME als eine Art Verifizierungsinstanz. Damit soll sichergestellt werden, dass die E-Mail auf dem Weg zum Empfänger nicht verändert wurde. Hierzu wird beim Versenden auf Basis des E-Mail-Inhalts eine kryptografische Signatur erstellt und angehängt. Kommt die Nachricht beim Empfänger nicht so an, wie sie verschickt wurde, kann das mithilfe der Signatur festgestellt werden.

Was benötige ich für die S/MIME-verschlüsselte Kommunikation?

Für die S/MIME-basierte Kommunikation benötigen Absender und Empfänger zunächst einmal ein E-Mail-Programm, dass diesen Verschlüsselungsstandard unterstützt. Das sind unseres Wissens nach alle aktuellen E-Mail-Programme wie Microsoft Outlook, Apple Mail, usf. Und ab dem Update 5.1 auch advoware Mail.

Daneben benötigen Sie ein Zertifikat, das Sie mit geringem Aufwand in advoware Mail einbinden können. Hierbei wird unterschieden zwischen kostenlosen und kostenpflichten Zertifikaten. Dabei sollten Sie auf jeden Fall auf die DSGVO-Konformität des Anbieters achten, also ob der beispielsweise seinen Geschäftssitz außerhalb der EU hat. Dazu gehört übrigens auch die Schweiz.

Welche Zertifikate gibt es und welches ist sinnvoll für uns?

Es existieren vier verschiedene S/MIME-Zertifikate, die sich in Preis und Vertraulichkeit des Absenders unterscheiden. So wird bei einem Zertifikat der Klasse 1 lediglich die E-Mail-Adresse des Auftraggebers benötigt, was die geringste Sicherheitsstufe bietet. Klasse 2 erfordert neben der E-Mail auch Namen des Anwalts und den seiner Kanzlei. Das erhöht auf jeden Fall die Glaubwürdigkeit des Zertifikats und ist für die allermeisten Fälle völlig ausreichend. Klasse 3 schließt den Handelsregisterauszug bzw. eine Kopie des Personalausweises ein. Und bei Klasse 4-Zertifikaten muss man persönlich bei der Zertifizierungsstelle erscheinen.

Übrigens ist die zugrunde liegende Verschlüsselungstechnik bei allen vier Klassen gleich, die Sicherheit ist also in allen Kategorien gleich stark.

Wie komme ich an weitere Infos zu dem Thema heran?

Für die Mail-Anwendung in advoware und alle weiteren Neuerungen bieten wir mit Veröffentlichung des advoware-Updates ein eigenes Webinar in unserer Kanzleiakademie an. Dort erfahren Sie alles Wissenswerte zu S/MIME und der Verschlüsselung von E-Mails.

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Hülskötter & Partner auf der APRAXA-Messe in Bremen [mit Video]

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Diese Woche findet in Bremen wieder einmal die große APRAXA -Messe statt, und wieder einmal sind wir an beiden Tagen (nämlich am Donnerstag und Freitag) mit eigenem Stand vertreten. Da es sich auf dieser Veranstaltung vorzugsweise um das Thema Qualitätsmanagement dreht, werden wir genau zu diesen Schwerpunkten informieren.

Zum „Warmmachen“ lassen wir im nachfolgenden Interview Gerhard Hülskötter von Hülskötter & Partner zu Wort kommen, in dem er über die zunehmende Notwendigkeit eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems spricht. Dabei erwähnt er übrigens auch unser erstes eigenes Buch, das unter dem Titel „Erfolgreiche Kanzleizertifizierung“ im Deutschen Anwaltsverlag erschienen ist und das interessierte Anwälte und Juristen dort gerne beziehen können.

Gerhard Hülskötter im Interview

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Diese Vorteile bietet die elektronische Unterschrift mittels DocuSign

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DocuSign im EinsatzSeit ziemlich genau 15 Jahren, also seit 2003, erobert ein Unternehmen aus San Francisco, Kalifornien, die digitale Welt. Sein Name: DocuSign. Sein Ziel: das Unterzeichnen von wichtigen und sensiblen Schriftstücken in rein digitaler Form. Was die völlige Abkehr von Fax und Co. bedeutet. Da wir bei Hülskötter & Partner uns der vollständigen Digitalisierung unseres Unternehmens verschrieben haben, setzen wir jetzt auch den DocuSign-Dienst mit all seinen Vorzügen ein.

eIDAS-Konformität sorgt für Rechtssicherheit und europaweites Vertrauen

Zum wichtigstes Merkmal von DocuSign ist deren Konformität gemäß der eIDAS-Norm. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig ist und die Rechtssicherheit von elektronischen Signaturen und digitalen Unterschriften gewährleistet. Damit können Anwender und Unternehmen DocuSign guten Gewissens nutzen, weshalb wir das auch tun.

DocuSign unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Prozesse

Mit DocuSign werden unsere Arbeitsprozesse insgesamt digitaler, ein weiterer wesentlicher Vorzug der Lösung. Doch kommt DocuSign nicht nur intern bei Hülskötter & Partner zum Einsatz, sondern auch bei der Kommunikation mit Kunden, Geschäftspartnern und Lieferanten. Damit können besonders sicherheitskritische Dokumente jederzeit und von jedem Ort aus unterschrieben werden, und zwar rein digital. Das beschleunigt die Arbeitsabläufe ganz erheblich, was sowohl unseren Kunden als auch uns zugute kommt.

DocuSign lässt sich per Webbrowser und App nutzen

Rein technisch kann DocuSign auf nahezu jedem Endgerät genutzt werden, also auch mit Smartphone und Tablet, wofür es eigene Apps gibt, die das komfortable und sichere, digitale Unterzeichnen von Dokumenten erlauben. Schön an DocuSign ist auch ihre Synchronisationsfunktion: Damit wird im Falle mehrerer Unterschriftsparteien automatisch eine Version des unterzeichneten Dokuments zugestellt.

Unterschriften auf einem abgesicherten Server innerhalb der EU

DocuSign folgt einem recht simplen Prinzip: Zu unterzeichnende Dokumente wie ein Vertrag oder Angebot werden in einem digitalen Umschlag abgelegt und auf dem E-Mail-Weg der beteiligten Vertragspartei zugestellt. Allerdings befindet sich nicht der digitale Umschlag mit dem Dokument in der E-Mail, sondern nur eine Referenz auf das zu unterzeichnende Schriftstück, das sich sehr sicher und DSGVO-konform auf einem DocuSign-Server befindet.

Von dort können die Dokumente auf den eigenen Rechner geladen, unterzeichnet und dann wieder zurückgespeichert werden. Sollten sich darüber hinaus Änderungen an den Vertragsdokumenten ergeben, lassen sich diese VOR dem Unterzeichnen und Hochladen auf den DocuSign-Server vornehmen. Verträge und Co. können aber auch direkt am Bildschirm unterschrieben werden.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für noch mehr Sicherheit

Die Sicherheit wird bei DocuSign natürlich sehr ernst genommen. So befinden sich sämtliche DocuSign-Server innerhalb der europäischen Union, und der Austausch der digitalen Umschläge erfolgt auf Basis einer abhörsicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Zudem sorgt die eIDAS-Norm für eine rechtsgültige Unterschrift.

Im folgenden Video spricht Jennifer Hülskötter von Hülskötter & Partner über die Gründe, die für den Einsatz von DocuSign maßgeblich sind.

 

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6 gute Gründe, die für die Hülskötter Kanzleiakademie sprechen [mit Video]

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Die geneigten Leser unseres Advoblogs wissen es: Das Thema Ausbildung liegt uns in besonderem Maße am Herzen, und genau davon handelt der heutige Blogbeitrag. Genauer gesagt möchten wir Ihnen zeigen, warum es so wichtig ist, in die Fort- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter zu investieren. Und wie wir Sie als Hülskötter & Partner dabei unterstützen können.

Die Gründe für bestmöglich geschulte Mitarbeiter sind äußerst vielfältig: Ob das die Verbesserung der Arbeitsmotivation ist oder die Wertschätzung der eigenen Arbeitskraft oder einfach nur die Zeitersparnis bei den Arbeitsabläufen – das sind nur drei von zahlreichen Argumenten „pro Fortbildung“. Dies betrifft einerseits das Wissen rund um die Kanzleiabläufe und -arbeiten sowie die speziellen Aufgaben, die sich beispielsweise aus dem Einsatz einer Kanzleisoftware wie advoware ergeben. Und genau an der Stelle kommt die Hülskötter Kanzleiakademie ins Spiel.

Mit der Hülskötter Kanzleiakademie immer auf dem neuesten Stand bleiben

Denn mithilfe unserer Lern- und Ausbildungsplattform kommen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vollen Genuss sämtlicher Ausbildungsmaßnahmen, die wir regelmäßig anbieten und ebenso regelmäßig erweitern. Denn egal, ob advoware mit einem aktuellen Update versehen wird oder wir neue Datenschutzwebinare anbieten oder eine frisch eingestellte Rechtsanwaltsfachangestelle advoware von Grund auf kennenlernen soll – stets bieten wir die richtigen Ausbildungsmaßnahmen. Und das zu sehr überschau- und kalkulierbaren Kosten.

Uebersicht_Kanzleiakademie

Zu den Vorteilen der Hülskötter Kanzleiakademie gehören folgenden Punkte:

1. Angebotene Vorlesungen können immer wieder angesehen werden, wenn dies erforderlich oder gewünscht ist.

2. Sie und Ihre Mitarbeiter können sich bestimmte Themenbereiche aus einem Kurs ansehen oder das vollständige Komplettprogramm nutzen. Sie bestimmen also Ihre Lerninhalte und -ziele selbst.

3. Sie können die Hülskötter Kanzleiakademie sehr individuell nutzen. So eignet sich unser Fortbildungsangebot auch dazu, Ihr Wissen innerhalb bestimmter Teilbereiche zu vertiefen und somit kontinuierlich einen Wissensvorsprung zu erwerben, der Sie von Ihrem Mitbewerber abhebt und unterscheidet.

4. Der zeitliche Aufwand hält sich sehr in Grenzen, da die meisten Online-Vorlesungen maximal 90 Minuten dauern und somit kaum mit dem Kanzleibetrieb kollidieren. Darüber hinaus können je nach Größe der Kanzlei bestimmte Mitarbeiter zu Schulungsteams zusammengefasst werden, was ebenfalls einen reibungslosen Betrieb sicherstellt.

5. Zu guter Letzt seien noch die im Vergleich zu Einzelschulungen sehr günstigen Kosten erwähnt. So bieten wir für gerade einmal 30 Euro pro Monat unsere Kanzleiakademie Flatrate an, mit der bis zu 10 Kanzleimitarbeiter das gesamte Ausbildungsprogramm nutzen können. Und sollen mehr als 10 Anwender an der Kanzleiakademie teilnehmen, werden 40 Euro pro Monat fällig. Wir meinen: Einfacher und günstiger geht es wirklich nicht.

Falls Sie unsere Kanzleiakademie bereits nutzen, erreichen Sie diese per einfachem Mausklick. Und falls nicht, dürfen Sie gerne das verlinkte Formular nutzen, um damit Ihr Interesse an der Hülskötter Kanzleiakademie zu bekunden. Wir schicken Ihnen dann Ihr ganz persönliches Angebot zu.

Jennifer Hülskötter spricht über die Hülskötter Kanzleiakademie

Auf der diesjährigen AdvoTec im Rahmen des Dt. Anwaltstags habe ich mit Jennifer Hülskötter das nachfolgende Interview zum Thema Kanzleiakademie geführt. Interessante Infos von einer Insiderin.

 

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3. September 2018: beA und die passive Nutzungspflicht beginnt

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Lange schon wird über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) immer wieder berichtet – auch auf dem Advoblog seit Mitte 2015 in regelmäßigen Abständen. So sollte der Startschuss des beA am 1.1.2016 erfolgen, wurde dann auf den 29.9.2016 verschoben, und schließlich wurde am 27.6.2018 beschlossen, die passive Nutzungspflicht des elektronischen Postfachs für Anwältinnen und Anwälte am 3. September 2018 endgültig einzuführen.

Um dieser Pflicht nachgehen zu können, muss jeder in Deutschland zugelassene Anwalt folgende Dinge erledigen (falls das noch gar nicht oder erst in Teilen erfolgt ist):

1. Er oder sie muss eine oder mehrere beA-Karten bei der Bundesnotarkammer bestellen.

Hinweis: Bei möglichen Fragen zu den beA-Karten ist die BNotK die richtige Ansprechpartnerin. Erreichbar ist diese entweder per E-Mail (bea@bnotk.de) oder telefonisch (0800 355 01 00).

2. Es ist für die technische Grundausstattung zu sorgen. Dazu gehört neben dem passenden Rechner vor allem ein Chiplesegerät, ohne das die beA-Karte nicht genutzt werden kann. Auf dem Blog haben wir uns dazu auch schon weitreichende Gedanken gemacht.

3. Es ist eine Erstregistrierung erforderlich, mit dessen Hilfe dem beA-Konto des Anwalts oder der Anwältin eine gültige E-Mail-Adresse zugewiesen wird.

4. Die beA-Software ist auf einen Rechner zu laden und dort zu installieren. Diese ist unter anderem für das Ver- und Entschlüsseln der beA-Nachrichten zuständig. Die Software gibt es für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux.

Hinweis: Falls Probleme mit der beA-Software auftreten sollten, steht hierfür der Anwendersupport der zuständigen Firma ATOS zur Verfügung, den man entweder via E-Mail oder per Telefon von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Nummer 030 52 0009 444 erreicht.

Hinweis II: Da die BRAK-beA-Webseite aus technischen Gründen am 1. und 2. September abgeschaltet sein wird, empfehlen wir den Download und die Installation der Software noch in diesem Monat. Andernfalls kann die passive Nutzungspflicht ab dem 3. September nicht eingehalten werden.

advoware-Anwender werden rechtzeitig über das beA-Update informiert

Selbstverständlich hat das advoware-Entwicklerteam der Advo-web GmbH bereits die notwendige Schnittstelle in advoware integriert, sodass unsere Kunden die beA-Umgebung vollständig aus der Kanzleisoftware heraus nutzen können. Was ihnen natürlich nicht erspart bleibt sind die Schritte 1 bis 5, wie weiter oben beschrieben. Sobald das beA-advoware-Update zum Download bei der Advo-web bereit steht, werden wir unsere Kunden darüber per Newsletter informieren.

Unsere Webinare helfen rund um das Thema beA

Darüber hinaus werden wir zeitnah zum 3. September passende Webinare anbieten. Diese werden alle Infos rund um das beA umfassen, aber auch von den prozessualen und materiellen Bestimmungen des elektronischen Rechtsverkehrs wird die Rede sein.

Der erste Schulungstermin ist der 12.09.2018, wobei wir am Vormittag den ersten Teil unseres beA-Webinars für Juristen anbieten, nachmittags sind dann die wichtigsten Infos für die Kanzleimitarbeiter an der Reihe. Die zweite Webinarrunde findet dann am 17.09.2018 statt, wieder zweigeteilt, Vormittags Teil 2 für Juristen und Nachmittags erneut eine Schulung rund um das Thema beA für Mitarbeiter. Weitere Schulungstermine werden wir sukzessive über die Hülskötter Kanzleiakademie veröffentlichen, deren Seminare direkt dort buchbar sind.

Hinweis: Da es sich bei den beA-Webinaren um speziell für diesen Anwendungsfall aufwendig konzipierte Onlineseminare handelt, können wir sie leider nicht im Rahmen unserer Flatrate anbieten. Pro Webinar werden daher 299 Euro (netto) für Juristen und 149 Euro (netto) für Mitarbeiter fällig, die allerdings sehr gut angelegt sind. Mehr Infos dazu gibt es auf unserer Webseite.

Unsere Rechenzentrumskunden haben es noch leichter

Für die Kunden unseres Rechenzentrums für Juristen folgt an dieser Stelle die gute beA-Nachricht: Für sie werden wir die beA Client Security-Software pünktlich zum 3. September installieren, sodass Sie ab dem dritten September aus dem Rechenzentrum heraus auf das Onlineportal von beA zugreifen und Nachrichten empfangen bzw. versenden können.  Zeitnah nachdem das Update für advoware dann erscheint, installieren wir Ihnen ebenfalls das neue advoware Update im Rechenzentrum. Sobald dies terminiert ist, werden wir Sie selbstverständlich wieder per E-Mail-Newsletter informieren.

Der Beitrag 3. September 2018: beA und die passive Nutzungspflicht beginnt erschien zuerst auf Hülskötter - Die Kanzleiexperten.

So wird aus dem iPhone eine vollintegrierte advoware-Diktierlösung

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Was ist des Anwalts liebstes Arbeitswerkzeug und vielleicht sogar Spielzeug? Nein, nicht das BGB, sondern sein Diktiergerät, mit dem er auf Schritt und Tritt seine Schriftsätze digital (oder auch analog) einspricht. Damit gelangen die anwaltlichen Diktate auf diversen Wege in sein Sekretariat, wo aus dem gesprochenen Wort ein (hoffentlich digitaler) Text wird, der dann in die zugehörige Akte einfließt.

So weit, so gut.

Nun soll es aber auch in Zeiten von iPhone und Co. mehr und mehr Juristinnen und Juristen geben, die ihr lieb gewonnenes Diktiergerät gegen ein Smartphone eintauschen, weil sie dieses ja ohnehin den ganzen Tag mit sich herumtragen. Wäre es da nicht eine gute Idee, das Diktiergerät gleich ganz gegen das allseits geliebte Smartphone auszutauschen und iPhone & Co. ausschließlich für das Diktieren der Kanzleikorrespondenz und der Schriftsätze einzusetzen? Zumal dank integrierter digitaler Lösungen sehr viel mehr möglich ist als mit den herkömmlichen Diktiergeräten.

Dictate + Connect: Die perfekte Smartphone-Diktier-Lösung für advoware

dictate + connectSolch eine integrierte Lösung nennt sich Dictate + Connect (vormals Dictamus) und stammt aus dem Hause Jotomi. Für die Integration der der mobilen Diktiersoftware in advoware hat sich die Advo-web GmbH aus diversen Gründen entschieden. Als die wichtigsten seien folgende genannt:

>> Die Daten werden mithilfe des als sehr abhörsicher geltenden TLS-Verschlüsselungssstandards vom Smartphone auf den Kanzleiserver übertragen. Das reduziert das Risiko einer möglichen Datenkorruption auf ein Mindestmaß.

>> Die Sprachdaten landen nicht per E-Mail oder FTP-Server oder auf einem anderen umständlichen Übertragungsverfahren auf dem Kanzleiserver, sondern werden dank der App-Integration in advoware ohne Hinzutun des Anwenders direkt vom Smartphone über eine sicherere Verbindung auf den Server der Kanzlei transferiert. Einfacher geht es kaum.

>> Die Integration der mobilen Diktierlösung Dictate + Connect in advoware erlaubt darüber hinaus eine effiziente Verknüpfung zwischen Sprachdatei und zugehöriger Akte. Damit weiß das Sekretariat immer ganz genau, welches Diktat zu welchem Fall gehört. Das erleichtert den gesamten Workflow ganz ungemein.

Preise, Voraussetzungen und Integration in advoware

Für soviel Komfort ist natürlich ein wenig Budget seitens der Kanzlei erforderlich. So benötigt die Integration von Dictate + Connect das Zusatzmodul advovoice, die Schnittstelle zu Dictate + Connect via advoware onlineAkte sowie die Bezahlversion von Dictate + Connect, die über den jeweiligen Appstore zu beziehen ist. Daraus ergibt sich folgende Kalkulation:

advovoice (pro Lizenz) 3,90 Euro (netto)
Schnittstelle zu D+C (pro Monat pro Diktant) 7,50 Euro (netto)
Dictate + Connect (einmalige Lizenz aus dem Appstore) 18,99 Euro (iOS), 9,98 Euro (Android) (jeweils brutto)
Einrichtung und Installation durch Hülskötter & Partner 105 Euro pro Stunde (netto)

Und, wann wechseln Sie zu Dictate + Connect?

Falls Sie das alles überzeugt haben sollte, dürfen Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Oder auf der zugehörigen Internetseite weitere Infos begutachten. Oder Sie warten noch ca. zwei Wochen, da werden wir eine Anwendergeschichte eines zufriedenen Kunden veröffentlichen.

Anwältinnen und Anwälte mit Smartphone, aufgepasst: So wird aus dem iPhone ein kleines Sparschwein… 🙂 #mobilesArbeiten #Expertentipp

Gepostet von Hülskötter Die Kanzleiexperten am Montag, 27. August 2018

Der Beitrag So wird aus dem iPhone eine vollintegrierte advoware-Diktierlösung erschien zuerst auf Hülskötter - Die Kanzleiexperten.

Gandcrab-Warnung: Vorsicht bei mutmaßlichen Bewerbungs-E-Mails mit Anhang

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Ransomware-Angriffe gezielt verhindernHeute hat es wohl unseren ersten Kunden erwischt! Die Rede ist vom Erpressungstrojaner Gandcrab, der seit ein paar Tagen sein Unwesen treibt. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Ransomware, die per scheinbar unauffälligem Bewerbungsschreiben auf Windows-Rechnern installiert werden soll.

Das Perfide daran: Die E-Mail sieht aus wie eine echte Bewerbung, Namen und Foto in der E-Mail sind teilweise aus dem Internet und auch zu finden. Der E-Mail ist dann eine sogenannte ZIP-Datei  beigefügt, in der sich vermeintlich die Bewerberunterlagen befinden. Erst wenn dieses ZIP-Archiv entpackt und eine der beiden Dateien geöffnet wird, entfaltet der Trojaner seine zerstörerische Wirkung.

Das bedeutet konkret: Alle Dateien des betroffenen Rechners und möglicherweise auch die innerhalb desselben Netzwerks werden mit dem Trojaner infiziert, verschlüsselt und sind dann nur noch gegen die Bezahlung eines Lösegelds wieder lesbar. Die zuständigen Polizeibehörden und das Landeskriminalamt raten in solchen Fällen, erstens auf keinen Fall zu zahlen und zweitens Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Um sich bestmöglich vor solchen und anderen Angriffen zu schützen, empfehlen wir dringend folgende Dinge:

1. Sensibilisieren Sie alle Mitarbeiter und Kollegen Ihrer Kanzlei für derartige Gefahren. Vor allem der sorglose Umgang mit unbekannten E-Mails samt Anhang stellt ein potenzielles Risiko dar.

2. Sämtliche Software-Anwendungen sowie das Betriebssystem selbst sollten immer auf dem neuesten Stand sein. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass regelmäßig die vorhandenen Software-Updates für Windows und Co. auf allen Rechnern installiert werden. Insbesondere für Gandcrab raten Experten, die aktuellen Windows- und Flash-Player-Updates zu installieren. Dies soll verhindern, dass Sie beim Besuch von infizierten Webseiten Ihren Rechner infizieren. Viele bekannte Sicherheitslücken, die Ransomware wie Gandcrab nutzt, sind von Windows und Flash bereits behoben worden, müssen allerdings von den Nutzern noch installiert werden.

3. Stellen Sie unbedingt sicher, dass sämtliche Daten regelmäßig gesichert werden. So sollte einmal täglich ein Backup erstellt werden, das die Grundlage für das Zurückspielen möglicher infizierter und verschlüsselter Daten darstellt. Denn nur dann können Sie im „Worst Case“ auf einen fast aktuellen Datenbestand zurückgreifen. Falls Sie bisher noch keine Lösung für die tägliche Datensicherung einsetzen: Wir haben da etwas für Sie!

4. Zwar kann Gandgrab von vielen aktuellen Antispan-Programmen (noch) nicht entdeckt und abgewehrt werden, trotzdem ist es eine sinnvolle Maßnahme, solch ein Software-Werkzeug auf allen Rechnern zu installieren. Auch in diesem Punkt können wir Sie unterstützenReden Sie am besten möglichst bald mit uns.

Tipp: Sollte es zu spät sein und Sie haben sich Gandcrab eingefangen, rät die Polizei Niedersachsen in ihrem Ratgeber für Internetkriminalität: Zahlen Sie die geforderte Lösegeldsumme nicht, trennen Sie Ihren Computer schnellstmöglich vom Netzwerk und erstatten Sie Anzeige.

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„Ich bin wirklich begeistert von dieser advoware-Diktier-App-Lösung!“

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RA Mario Lengtat im Interview zu Dictate + Connect

RA Mario Lengtat im Interview zu Dictate + Connect

Rechtsanwalt Mario Lengtat aus Limbach-Oberfrohna bei Chemnitz ist Anwender der ersten Stunde der mobilen Diktier-App Dictate + Connect (D+C), die wir im Verbund mit advoware bereits eine ganze Weile anbieten. Aufgrund einer unserer Facebook-Einträge, auf den Herr Lengtat sehr positiv reagiert hat, kam dieses Interview zustande. Darin spricht er über advoware im Allgemeinen, über die Erleichterungen im juristischen Alltag, die sich durch D+C ergeben und darüber, wie er die Diktatlösung vorwiegend einsetzt.

Anwältinnen und Anwälte mit Smartphone, aufgepasst: So wird aus dem iPhone ein kleines Sparschwein… 🙂 #mobilesArbeiten #Expertentipp

Gepostet von Hülskötter Die Kanzleiexperten am Montag, 27. August 2018

Herr Lengtat, seit wann sind Sie advoware-Anwender und welche Funktionen nutzen Sie hauptsächlich?

Wir nutzen advoware bereits seit 2010, nachdem wir uns von der damaligen Kanzleisoftware verabschiedet hatten. Außer den Funktionen Telefonie und Notariat setzen wir nahezu sämtliche Funktionen von advoware ein. Wir würden gerne auch unsere Verfügungen mit advoware erledigen, hatte aber bisher noch nicht die Gelegenheit, uns dies genauer anzusehen. Das steht immer noch auf unserer Todo-Liste.

(Anmerkung: In der Hülskötter Kanzleiakademie bieten wir schon eine ganze Weile das Webinar „B2 – Inkassobearbeitung, Mandatsbuchhaltung und das Honorar in advoware“ im Rahmen unserer Akademie-Flatrate an).

Darüber hinaus nutzen wir die advoware onlineAkte und und die advoware Toolbox, und das funktioniert alles wirklich überragend. Die Kommunikationszentrale nutzen wir nur bedingt, da wir nicht alle E-Mails in advoware empfangen möchten, die wir den lieben langen Tag über erhalten. Dafür läuft beA bei uns mittlerweile schon recht ordentlich. Und über E-POST haben wir relativ lange nachgedacht, uns dann aber unter anderem wegen diverser Sicherheitsbedenken dagegen entschieden. Dabei könnte uns dieser Dienst der Post helfen, noch digitaler zu werden und weniger Papier zu verbrauchen.

Wie lange und in welchem Kontext setzen Sie Dictate + Connect ein?

Wir nutzen Dictate + Connect schon relativ lange, sind also Anwender der ersten Stunde. Wir wollten uns seinerzeit schon länger wegen technischer Mängel und des analogen Workflows von unseren klassischen Diktiergeräten verabschieden. Zwar haben wir dann ganz kurz mit einem digitalen Diktiergerät von Philips geliebäugelt, sind letztlich aber per Zufall auf Dictate + Connect gestoßen. Und da ich iPhone-Anwender seit 2007 bin, war die Entscheidung zugunsten von D + C recht schnell gefallen.

Wie sieht Ihr Diktier-Workflow genau aus?

Der ist bei uns recht einfach gestrickt: Ich spreche die Schriftsätze – auch von unterwegs – in die Diktierapp ein, diese erscheinen dann vollautomatisch in advoware, wo sie vom Sekretariat direkt in Textform gebracht und sofort via advoware onlineAkte dem Mandanten zur Verfügung gestellt werden. In den unkritischen Fällen verzichte ich zugunsten der Geschwindigkeit meist auf eine Freigabe. Toll dabei ist auch, dass ich die diktierten Schriftstücke innerhalb der App der jeweiligen Akte zuordnen kann. Damit gibt es keine Verwechselungsgefahr. 

Praktisch ist in meinem Fall auch unser virtueller Kanzleiserver, auf den ich von überall Zugriff habe. Das erleichtert unseren Kanzleiworkflow im Bezug auf die diktierten Schriftsätzen ebenfalls ganz erheblich. Sie sehen schon: Ich bin von von dieser Diktierlösung sehr begeistert.

Wie sieht es mit der möglichen Integration von Dragon NaturallySpeaking in Ihren Workflow aus?

Das haben wir in der Tat schon einmal getestet, und das gesprochene Wort wurde sehr gut erkannt. Allerdings konnte ich mich nicht an die gesprochenen Formatierungen und andere Audiobefehle von Dragon NaturallySpeaking gewöhnen. Zudem habe ich den subjektiven Eindruck, dass unser Sekretariat Diktate schneller abtippen als die in Textform umgewandelten Diktate korrigieren kann. Daher haben wir vom Dragon-Tool wieder Abstand genommen.

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Vorteile für Ihre Berufshaftpflichtversicherung – Biergarten Talk mit Constantin Behrschmidt

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Erfolgreiche Kooperation – Hülskötter & Partner-Kunden profitieren von der Versicherungsexpertise von Behrschmidt & Kollegen

Eine leistungsfähige Kanzlei-Software ist für Anwaltskanzleien und Rechtsanwälte genauso wichtig wie ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz. Für Anwälte besteht hier über die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung vielfältiger Versicherungsbedarf im Zusammenhang mit dem Kanzlei-Betrieb. Das gilt sowohl für die Absicherung diverser Haftpflichtrisiken als auch im Bereich Schadenschutz.

Wie Sie als geneigter Advoblog Leser vielleicht bereits wissen, bieten wir unseren Kunden über exklusive Kooperation fortwährend Vorteilskonditionen mit unseren Partnern. Mit Behrschmidt & Kollegen können wir Ihnen jetzt auch ei-nen bevorzugten Zugang zu Versicherungsschutz – nicht nur im Kanzlei-Kontext, sondern sozusagen in allen Lebenslagen bieten. Für Sie gerade in Zeiten von Umbruch und Wandel in Kanzleien durch Digitalisierung, zum Beispiel unbekannte bzw. unbedachte Haftungsrisiken die durch das beA auf Sie zukommen, eine besonders lohnenswerte Kooperation. Vielleicht ist es genau in diesen Zeiten für Ihre Kanzlei nicht nur von wirtschaftlichem, sondern auch existenziellem Interesse Ihre Versicherungspolicen von einem Fachmann einmal auf die versicherte Schadenssumme, wie auch der versicherten Schadensfälle prüfen zu lassen.

Behrschmidt & Kollegen sind ein inhabergeführter Versicherungsmakler Unternehmen mit Hauptsitz in Nürnberg. Ihre Ausrichtung ist aber bundesweit, zudem können Sie eine langjähriger Expertise, über mehrere Generationen, in diesem Bereich aufweisen. Mehr zu unserer Kooperation mit Behrschmidt & Kollegen erfahren Sie auch im Video-Interview zwischen Constantin Behrschmidt von Behrschmidt & Kollegen und Jennifer Hülskötter von Hülskötter & Partner.

Seit über 30 Jahren starker Partner bei Versicherungen

Als unabhängiger Versicherungsmakler ist Behrschmidt & Kollegen nicht an bestimmte Versicherungsanbieter gebunden. Das macht es möglich, die jeweils besten Angebote am Markt für Kunden zu identifizieren und zu nutzen. Bereits seit mehr als 30 Jahren sind die Versicherungsexperten von Behrschmidt & Kollegen in diesem Sinne erfolgreich tätig. Individueller, optimierter und maßgeschneiderter Versicherungsschutz für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe ist ein besonderer Schwerpunkt des Versicherungsmaklers aus Nürnberg. Hier konnte man über Jahrzehnte Spezial-Know How aufbauen, das in dieser Form anderswo kaum zu finden ist.

Über den kanzlei- und anwaltsbezogenen Versicherungsschutz hinaus bietet Behrschmidt & Kollegen umfassende Lösungen im Bereich der privaten Vorsorge. Gerade bei Anwälten gilt: Berufs- und Privatsphäre lassen sich oft nicht genau trennen, die Übergänge sind fließend. Ein guter Versicherungsschutz ist in beiden Bereichen geboten. Für Hülskötter & Partner gab es daher mehr als nur einen guten Grund, auf die Zusammenarbeit mit Behrschmidt & Kollegen zu setzen.

So profitieren Hülskötter & Partner-Kunden von Behrschmidt & Kollegen

Hülskötter & Partner-Kunden erhalten beim Versicherungsabschluss über Behrschmidt & Kollegen exklusive Prämien und Bedingungsvorteile, die sonst nicht zugänglich sind. Außerdem profitieren sie von den Leistungen eines unabhängigen Versicherungsmaklers. Durch die Ausschreibung des Versicherungsbedarfs am Markt statt der Bindung an einen bestimmten Anbieter ist es möglich, bei den Prämien deutlich zu sparen, ohne dass das zu Lasten der Leistung geht. Im Gegenteil – nicht selten wird beides erreicht: weniger Prämie und gleichzeitig bessere Leistung beim Versicherungsschutz. Die Erfahrungen zeigt: das Einsparpotential bei dem Prämien beträgt bis zu 50 Prozent. Darüber hinaus ist Behrschmidt & Kollegen auch professioneller Dienstleister beim Versicherungs- und Schadenmanagement.

Anwälte und Anwaltskanzleien erhalten dadurch beim Versicherungsschutz einen echten Mehrwert, zum Beispiel

  • bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • bei der Bürohaftpflichtversicherung
  • bei Büroinhalts- und Elektronikversicherungen
  • beim privatem Versicherungsschutz (gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit und mehr).

Ein Angebot, bei dem man nichts falsch machen kann

Der Zugang zu den Vorteilen der Kooperation ist für Hülskötter & Partner-Kunden denkbar einfach. Mit einem entsprechenden Maklerauftrag an Behrschmidt & Kollegen und den notwendigen Angaben zur gewünschten Versicherung kann kurzfristig eine Ausschreibung angestoßen werden. Behrschmidt & Kollegen stellt zu diesem Zweck auf seiner Makler-Webseite einen Risikoerfassungsbogen zur Verfügung, mit dem alle benötigten Daten zu Kanzlei- und Anwaltstätigkeit abgefragt werden.

Der Vorschlag für einen individuellen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz ist kostenlos und unverbindlich. Auch beim Versicherungsabschluss fallen über die Prämien hinaus keine weiteren Kosten ab, denn der Versicherungsmakler rechnet seine Vergütung direkt mit dem Versicherer ab. Die Kooperation ist also ein Angebot ohne Risiko, bei dem Hülskötter & Partner-Kunden nur gewinnen können.

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Anwenderbericht: „Die Integration des beA in advoware ist rundum gelungen“

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RA Rainer Pesch im Interview mit Hülskötter & Partner zur beA-Integration in advowareRainer Pesch, Fachanwalt für Medizinrecht aus Dresden, ist auf dem besten Weg, die Prozesse und Arbeitsabläufe seiner Anwaltskanzlei vollständig zu digitalisieren. Dabei hilft ihm unter anderem die Integration der beA-Schnittstelle, die unsere Anwaltssoftware advoware von Anfang bietet.

Wir wollten von RA Pesch wissen, wie zufrieden er mit der Umsetzung der beA-Schnittstelle in advoware ist und wie kompliziert das Einrichten derselben war. Herr Pesch ist seit 2003 treuer und zufriedener Anwender von advoware und Kunde von Hülskötter & Partner. advoware nutzt er bisher vor allem für die Mandantenverwaltung und -buchhaltung.

Herr Pesch, wie nutzen Sie das beA-Modul in advoware?

Rainer Pesch:Ich nutze das beA-Modul sowohl für die Korrespondenz mit Kollegen als auch für die Korrespondenz mit Gerichten. Ich verschicke kaum noch Schriftsätze per Post, höchstens noch Originalunterlagen, die bei Gericht vorliegen müssen.

Zu den elektronisch verschickten Dokumenten gehören allgemeine Schriftsätze genauso wie Klagen und Klageerwiderungen. Schön wäre es, wenn alle Kolleginnen und Kollegen, die ja schon empfangsbereit sein müssen, das beA ebenfalls für die anwaltliche Korrespondenz nutzen würden. Dass dem leider so nicht ist, liegt zum großen Teil an der immer noch vorherrschenden Zurückhaltung, die viele Kolleginnen und Kollegen an den Tag legen.

Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. So würde ich schätzen, dass aktuell gerade einmal 10 Prozent der mir bekannten Anwältinnen und Anwälte das beA aktiv nutzen, was in vielen Fällen wohl daran liegt, dass deren Anwaltssoftware noch keine funktionierende beA-Schnittstelle aufweist. Und die Webanwendung scheint eher keine begehrte Alternative darzustellen, da die auszufüllenden Felder, die advoware automatisch vervollständigt, manuell ergänzt werden müssen. Gleiches gilt für das Hochladen von Dokumenten.

Gestaltete sich die Einrichtung Ihres beA-Kontos in advoware kompliziert?

Erstaunlicherweise nicht. Dank der sehr guten Unterstützung von Hülskötter & Partner erfolgte die Einrichtung meines beA-Kontos in advoware innerhalb weniger Minuten. Hierzu muss ich allerdings sagen, dass ich die vorbereitenden Maßnahmen selber erledigt haben.

Hinweis:In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei der Einrichtung des beA-Kontos um eine Dienstleistung handelt, die kein Teil des üblichen Supportvertrags darstellt. Darüber hinaus sollte jede Kanzlei im Vorfeld die passenden Voraussetzungen schaffen, wie die korrekt eingerichtete beA-Webanwendung, die Installation des beA Security Client sowie die Beschaffung eines kompatiblen Kartenlesegeräts.

Gab es dabei besondere Hürden zu überwinden?

Am Anfang erschienen zwei, drei kleinere Fehlermeldungen, die sich allerdings mit geringem Aufwand beheben ließen. Die zügig korrigierten Fehler haben die Nutzung des beA nicht beeinträchtigt.

Wie bewerten Sie die beA-Integration in advoware?

Die Integration der beA-Schnittstelle in advoware ist meines Erachtens sehr gut gelungen. Speziell das Versenden von Nachrichten mittels qualifizierter Signatur ist eine Sache von wenigen Mausklicks, ohne qualifizierte Signatur der angehängten Dokumente geht die Versendung sogar noch schneller. Voraussetzung ist natürlich, dass von den Beteiligten die Safe-ID vorliegt. Die Suche nach einer Safe-ID und Zuordnung zu einem beteiligten Rechtsanwalt oder Gericht erfolgt mithilfe von advoware ohne größeren Aufwand.

Gibt es Ihrerseits Verbesserungswünsche oder -vorschläge?

Im Grunde vermisse ich nichts an der Integration von beA in advoware, was vor allem meinem persönlichen Workflow geschuldet ist. Ich diktiere nämlich im Vergleich zu anderen Kolleginnen und Kollegen relativ wenig, da ich ein echter Schnellschreiber am PC bin. So tippe ich viele meiner Schriftsätze selbst, womit ich regelmäßig meinen Kanzleischreibdienst umgehe.

Das ist vor allem darin begründet, dass mein juristischer Schwerpunkt, die Medizin, viele Fachbegriffe aufweist, womit es sich einfach erklären lässt, dass ich meine Texte selber schneller schreiben kann als mein Sekretariat. Sobald ich die Schriftsätze verfasst habe, schicke ich sie selber per beA an alle Beteiligten. Damit entfallen bestimmte Aufgaben wie die Freigabe, was bestimmte Abläufe vereinfacht und geringere Anforderungen an das beA-System in advoware stellt.

Was sagen Sie zum beA-Support von Hülskötter & Partner?

Hülskötter & Partner hat mir, wie bereits gesagt, beim Einrichten meines beA-Kontos in advoware sehr geholfen. Nützlich wäre sicherlich auch das zugehörige beA-Webinar gewesen, das ich allerdings nicht besucht habe. Dafür habe ich übrigens eine ganz einfache Erklärung: Da ich seit 2013 die EPVG-Schnittstelle von advoware intensiv genutzt habe und sich die Anbindung an das beA ganz ähnlich bedienen lässt, war für mich die Umstellung keine große Sache.

Hinweis: Auch in diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme des beA-Supports und die Teilnahme am beA-Webinar jeweils eine Gebühr fällig wird, was in beiden Fällen eine sehr gute Investition darstellt.

 

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Interview: Monique Boje über die Hülskötter Kanzleiakadmie

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Monique Boie übernimmt die Leitung der Hülskötter KanzleiakademieMit Monique Boje verantwortet ab dem kommenden Jahr eine erfahrene Mitarbeiterin bei Hülskötter & Partner die Kanzleiakademie. Gerade wegen ihrer Position als Dozentin weiß sie genau, was advoware-Anwender im Speziellen und Webinar-Teilnehmer im Allgemeinen brauchen und wünschen.

Advoblog: Was habt ihr 2019 mit der Hülskötter Kanzleiakademie geplant?

Monique Boje: Speziell unseren Slogan „Wir beflügeln, begeistern und entlasten“ möchten wir mithilfe unserer Kanzleiakademie noch weiter zum Leben erwecken. Damit möchten wir aber auch unseren Kunden die Angst vor neuen Themen nehmen. So steht beispielsweise das Thema Digitalisierung bei vielen Firmen und Kunden hoch im Kurs.

Mit der Akademie wollen wir zudem bestehende und neue Kunden adressieren und erreichen. Damit möchten wir sicherstellen, dass unser virtuelles Schulungszentrum sowohl zu Weiterbildungs- als auch zu Weiterentwicklungszwecken genutzt wird.

Advoblog: Warum sollten Anwaltskanzleien die Hülskötter Kanzleiakademie nutzen?

Wir wissen, dass für viele Anwaltskanzleien die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter ein erheblicher Kostenfaktor ist. Daher haben wir bei Hülskötter & Partner schon vor einer ganzen Weile entschieden, dass wir Sätze wie „Das ist uns zu teuer!“ oder „Das können wir uns nicht leisten!“ nicht mehr von unseren Kunden hören möchten. Aus diesem Grund gibt es bei uns die Akademie-Flatrate, mit der wir unsere Webinare so günstig anbieten können, dass sich alle unsere Kunden die Teilnahme an unseren Onlineseminaren leisten können.

Denn unsere Kanzleiakademie bietet vielfältige Vorteile. Das sind unter anderem die laufend überarbeiteten und aktualisierten Inhalte, aber auch neue Themen wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder den automatische Vollzug im Notariat werden wir regelmäßig behandeln und anbieten.

Sehr praktisch ist auch die Tatsache, dass sich sämtliche Webinare immer wieder ansehen lassen und damit unsere Kunden die Inhalte regelmäßig wiederholen können, bis sie diese wirklich beherrschen. Denn im Gegensatz zu einer Ganztagsschulung, bei der man viele Inhalte einfach aufgrund der schieren Menge gar nicht langfristig speichern kann, bieten virtuelle Seminare genau diesen Vorteil.

Aber auch für neue Mitarbeiter*innen ist die Hülskötter Kanzleiakademie eine prima Einrichtung. Damit können diese das Tempo und die Intensität selbst bestimmen, mit der sie advoware und weitere Produkte kennenlernen wollen. Und das beinahe rund um die Uhr. Das gilt natürlich genauso für vorhandene Mitarbeiter, die sich beispielsweise in neue Themen der Kanzlei einarbeiten wollen. Auch für die ist unsere Kanzleiakademie ein guter Ort.

Advoblog: Warum ist für Hülskötter & Partner das Thema Fort- und Weiterbildung so wichtig?

Das hat vor allem mit dem erhöhten Supportaufkommen zu tun. Uns erreichen regelmäßig Anrufe von Kanzleien, die sich keine advoware-Schulungen leisten konnten oder wollten. Und dann kommt es immer wieder zu der Situation, dass wir im Support mit Fragen konfrontiert werden, deren Antworten leider nicht durch den Supportvertrag abgedeckt sind. Da wir aber die Fragen unserer Kunden ernst nehmen und diese nicht im Regen stehen lassen möchten, bieten wir mit unserer Kanzleiakademie den passenden Raum für die Fort- und Weiterbildung unserer Kunden.

Darüber hinaus sollten sich vor allem Kanzleiinhaber bewusst machen, dass das Thema Fortbildung im Rahmen des zunehmend wichtiger werdenden Qualitätsmanagements eine große Rolle spielt. Gerade auf dieses Kriterium wird es mehr und mehr ankommen, und das nicht nur vor dem Hintergrund einer möglichen QM-Zertifizierung. Denn auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter wird sich künftig noch stärker am Thema Fort- und Weiterbildung messen lassen müssen. So wird eine gut ausgebildete und damit zufriedene Kanzleiangestellte auf Dauer einen wichtigen Beitrag zum Kanzleierfolg beitragen.

 

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advoware-Jahresumstellung: Darauf sollten Sie achten [Checkliste + Video]

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Jahresumstellung 2019

In etwas mehr als drei Wochen steht – wieder einmal – der Jahreswechsel bevor, der zahlreiche Veränderungen in advoware mit sich bringt.

Damit Sie wissen, worauf Sie bei der Umstellung von 2018 auf 2019 achten sollten, haben wir für Sie die nachfolgende Liste zusammengestellt. Am Ende des Beitrags haben wir ein PDF-Dokument verlinkt, das alle wichtigen Dinge ausführlich darstellt.

Wir erleichtern Ihnen den Jahreswechsel in advoware, und zwar mithilfe des zugehörigen Assistenten, den Sie unter “? | Assistent zur Jahresumstellung” finden.

!! Wichtig: Starten Sie den Assistenten auf keinen Fall vor dem 1. Januar 2019 !!

advoware-assistenz-fuer-jahresumstellung

Folgende Funktionen von adovoware lassen sich damit umstellen bzw. anpassen:

  • Aktennummern: Dabei entscheiden Sie, ob die laufende Aktennummer wieder mit „1“ beginnen oder an die letzte Nummer des Jahres 2018 anschließen soll.
  • Ablagenummern: Hier müssen Sie die laufende Aktennummer pro Jahr selbst anpassen. Dies gilt auch für die Ablagenummern Ihrer Notariatsakten.
  • Rechnungsnummern: Analog zu den Anlagenummern erfolgt auch hier keine automatische Anpassung.
  • Urlaubsansprüche: Per Mausklick wird der Resturlaub von 2018 auf das Jahr 2019 übertragen.
  • Speicherorte: Hier können Sie festlegen, ob alle Textdokumente in einem einzigen Ordner gespeichert werden sollen, oder ob jeder Mitarbeiter seinen eigenen Ordner erhalten soll.
  • Basiszinssatz: Tragen Sie manuell den aktuellen Zinssatz der Deutschen Bundesbank ein, den Sie auf der betreffenden Webseite einsehen können.
  • Jahresabschluss: Dieser erfolgt nahezu automatisch in advoware. Starten Sie ihn einfach über das Menü „Finanzbuchhaltung | Abschluss | Einnahme- Überschuss-Rechnung | Jahresabschluss“.

Außerdem möchten wir Sie auf die steuerlichen Aufbewahrungsfristen und auf § 147 AO hinweisen. Darüber hinaus gilt für die Außenprüfer der Finanzverwaltung das digitale Datenzugriffsrecht auf Ihre Buchhaltungsdaten. Advoware unterstützt die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbar­keit digitaler Unterlagen (GDPdU)“. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.gdpdu.com.

Für alle weiteren Details laden Sie bitte unsere Jahresumstellungsliste (PDF) per Mausklick auf Ihren Rechner und führen Sie am Jahresanfang die Schritte wie beschrieben aus.

Oder Sie sehen sich das folgende Video an, das wir für Sie vorbereitet haben. Darin bekommen Sie alles Wissenswerte zur Jahresumstellung von advoware in knapp 7 Minuten präsentiert. Für alle Kanzleiakademie-Flatrate-Abonnenten haben wir außerdem zum Jahreswechsel Webinare vorbereitet in denen Sie zunächst das Video zur Jahresumstellung sehen und anschließend die Möglichkeit haben unseren Dozentinnen Fragen im Chat zu stellen.

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Das neue Notariatsmodul in advoware: Was es alles kann und wer es braucht

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advoware 5.3 mit komplett überarbeitetem NotariatsmodulSchon seit vielen Jahren gehört zur Kanzleianwendung advoware der Advo-web GmbH ein Notariatsmodul, das sowohl von Einzelnotaren als auch sehr großen Notariaten genutzt und gleichermaßen eingesetzt wird. Doch im Laufe der Jahre wurden immer wieder Wünsche nach Verbesserungen und Erweiterungen laut, die nun von der Advo-web erhört wurden und auch noch werden.

Was das „neue“ Notariatsmodul von advoware alles leistet, darüber haben wir mit Rechtsanwalt und Notar Ronald Mayer aus Sprockhövel-Haßlinghausen gesprochen, der federführend an der Erweiterung und Verbesserung des Moduls beteiligt war.Laut Herrn Mayer sind vor allem die folgenden Verbesserungen besonders erwähnenswert, die sich aus diversen praxisnahen und mit Anwendern diskutierten Fragestellungen ergeben haben.

Wie lassen sich unsere täglichen Notariatsprozesse besser als bisher in advoware abbilden?

In den letzten Jahren sind viele Abläufe bei der notariellen Sachbearbeitung hinzugekommen, die nunmehr auch in advoware abgebildet werden können.

Jeder wird diese Alltagssituation kennen: Am Anfang eines neuen Notarmandats besorgen sich der Notar bzw. seine Mitarbeiter über spezielle Webseiten den benötigten Grundbuch- oder Handelsregisterauszug, der dann in Form eines PDF-Dokuments vorliegt. Insbesondere der Grundbuchauszug ist bisher maschinell/elektronisch nicht auslesbar, also nicht direkt verwertbar. Das bedeutet, dass sämtliche Informationen des PDF-Grundbuchs manuell in die neue Akte übernommen werden müssen, was extrem zeitaufwändig und fehleranfällig sein kann.

Mithilfe des neuen Notariatsmoduls von advoware wird das wesentlich einfacher vonstatten gehen, da die Erweiterung viele wichtige Grundbucheinträge des PDF-Dokuments automatisiert auslesen und damit so direkt sowie möglichst vollständig in die neue Akte übernehmen kann. Zu den automatisiert erfassbaren Einträgen gehören unter anderem die notwendigen Beteiligten (das zuständige Finanz- und Grundbuchamt), ein automatisches Buchen der Kosten, das automatische Anlegen der Grundbuch-Eckdaten in den referatsspezifischen Daten (Grundbuchmodul), und vieles mehr. Die referatsspezifischen Daten im Notariat sind zu einem umfassenden Grundbuchamtmodul weiterentwickelt worden, so dass im weiteren Bearbeiten mithilfe einer geführten Eingabe viele Informationen schematisch erfasst werden können.

Diese Möglichkeiten lassen sich übrigens auch auf das Handels- und Gesellschaftsrecht übertragen. Auch hier unterstützt advoware das Anlegen der neuen Akte auf Basis eines vorliegenden PDF-Dokuments. Damit können mit advoware in der neuen Version sowohl notarielle Kaufverträge als auch notarielle Gesellschaftsverträge durch die aufbereiteten Informationen besser bearbeitet und verwaltet werden.

Die neue Gesellschafterlistenverordnung schafft neue und klare Voraussetzungen für die Erstellung der Gesellschafterliste durch den Notar. Bietet advoware hierfür eine Unterstützung?

Die neue Gesellschafterlistenverordnung stellt neue, zusätzliche Anforderungen an Notare, wie beispielsweise das Berechnen der neuen Anteile bei der Veränderungen von Gesellschafteranteilen. Diese Berechnungen erfolgten bisher in der Praxis auf Grundlage von Word- oder Excel-Dokumenten, und das stets für jeden Einzelfall separat und äußerst zeitaufwändig.

Damit ist mit advoware endgültig Schluss, da dank des neuen Notariatsmoduls die „Gesellschafterliste“ automatisiert erstellt werden kann. Die vollständige Gesellschafterliste kann nunmehr mit den Informationen aus der Akte gefüllt werden. Auch die notwendige Darstellung der Anteile anhand der prozentualen Beteiligung wird ausgerechnet. Dies geschieht auf Basis der Daten sämtlicher Beteiligten, die in advoware eingetragen werden und zur Berechnung herangezogen werden können. Bei der Berechnung gibt es obendrein eine optische Unterstützung, ob diese logisch zusammenpassen. Fehler bei der Prozentberechnung dürften damit der Vergangenheit angehören.

Damit werden Notare künftig bei der Einreichung von angepassten Gesellschafterlisten mehrfach unterstützt: Jede neue Liste, die beim Handelsregister eingereicht werden muss, kann unkompliziert erstellt werden. Advoware bietet hierfür fünf Vorlagen: Veränderungsnachweis bzw. Bereinigungsliste durch den Notar sowie die Gründungs-, Veränderungs- oder Bereinigungsliste durch den Geschäftsführer. Das wird vor allem für weniger erfahrene Notariatsmitarbeiter eine erhebliche Entlastung ihrer Arbeit im Gesellschaftsrecht sein.

Wie lassen sich häufig benötigte Zahlen und Infos auf einen Blick abrufen?

Im neuen Notariatsmoduls von advoware können mithilfe des Moduls „Notartabellen“ die wichtigsten Zahlen und Daten hinterlegt werden. Künftig sind dort Informationen aus der Erbschaftssteuer, aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz, aus der Kostensatzung des Zentralen Testamentsregisters, etc. hinterlegt.

advoware Notariat Notartabellen

Das sind alles Daten, auf die ein Notar immer wieder zugreift, die allerdings bisher nicht in kommulierter Form vorliegen. Diese Daten und Informationen stehen mit der neuen Version des Notariatsmoduls von advoware mit geringem Aufwand zur Verfügung, sodass der Notar mit einem Blick die gewünschten Infos und Zahlen abrufen kann. All diese Daten werden regelmäßig in advoware aktualisiert und lassen sich zudem individuell vom einzelnen Notar bzw. dessen Mitarbeiter auf den neuesten Stand bringen.

Wie können wir möglichst elegant berechnen, was eine notarielle Tätigkeit kostet?

Mit dem Veröffentlichen von advoware 5.10 hat die Advo-web ihrer Software eine Kostentafel und einen Immobilienkostenrechner spendiert, mit deren Hilfe u.a. sämtliche Kosten eines Grundstückkaufs kalkuliert werden können. Während bei der Kostentafel die Gebühren des Notars auf einen Blick dargestellt werden können, gehören beim Immobilienkostenrechner auch die Kosten des Grundbuchamts, des Finanzamts, des Maklers und weitere Abgaben dazu. In der kommenden Version advoware 5.3 wird zudem der elektronische Vollzug berücksichtigt, der in einzelnen Bundesländern bereits verpflichtend ist.

Darüber hinaus wird advoware mit dem überarbeiteten Notariatsmodul um einen Registerkostenrechner ergänzt. Damit lässt sich ziemlich genau und mithilfe weniger Mausklicks beziffern, was einen Mandaten z.B. die Gründung seiner neuen GmbH kosten wird. Das betrifft nicht nur die notariellen Kosten für die Beschluss- und Anmeldeurkunde, sondern auch die Kosten des Registergerichts, etc. Daraus resultiert am Ende ein übersichtliches Dokument, das man dem Mandanten zur Verfügung stellen kann, um seine Kostenfragen richtig und mit relativ geringem Aufwand beantworten zu können.

advoware Notariat Registerkonstenrechner

Fazit: Das „neue“ Notariatsmodul von advoware wird Notare und ihre Mitarbeiter erheblich entlasten

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass mit dem neuen Notariatsmodul von advoware die Notariatsmitarbeiter und der Notar selbst künftig schneller und exakter arbeiten können, was die Prozesse innerhalb der Kanzlei beschleunigen wird und was Fehlerquellen von Hause aus ausschließt bzw. minimiert. Alles ist aus der notariellen Praxis basierend auf den Bedürfnissen der Mitarbeiter und des Notars entwickelt worden. Und das ist nur der Anfang.

So wird parallel zur geplanten Veröffentlichung des neuen Moduls rund um Ostern 2019 an weiteren nützlichen Funktionen wie einem automatischen Vollzug gearbeitet. Darauf können sich alle Notare und ihre Mitarbeiter schon freuen!

Mit dem passenden Webinar alles Wissenswerte zum Notariatsmodul in advoware praxisnah erleben

Damit Sie alles praxisrelevante über das neue Notariatsmodul in advoware lernen können, bieten wir Ihnen ab 6. Mai regelmäßig das hierfür passende Webinar* an, das aus insgesamt vier Teilen besteht (weitere „Abschnitte“: 7./8./9. Mai, jeweils von 14:00 bis 15:30 Uhr). Am besten melden Sie sich gleich dafür an.

*Hinweis: Dieses Webinar ist Teil unserer Kanzleiakademie Flatrate und damit kostenfrei für alle Flatrate-Kunden. Sie haben noch nie von unserer Kanzleiakademie Flatrate gehört? Dann informieren Sie sich am besten direkt.

Der Beitrag Das neue Notariatsmodul in advoware: Was es alles kann und wer es braucht erschien zuerst auf Hülskötter - Die Kanzleiexperten.

Interview: „Ich bin Brückenbauerin für Anwälte und Juristen“

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Marion Ehrmann über Legal Project ManagementGemeinsam mit Frau Dr. Tutschka, die wir bereits zum Thema Kanzleientwicklung befragt haben, begeben wir uns mit Marion Ehmann in eine Art Neuland. Denn wir veranstalten mit den beiden Expertinnen ihres Fachs Webinare und Workshops, die sich mit der Weiterentwicklung von Anwälten und Anwaltskanzleien beschäftigen.

Konkret heißt das: Was ist zu tun, damit Juristen ihre gewünschten Ziele erreichen können, und welche Schritte sind auf diesem Weg zu gehen? Und was ist alles erforderlich, wenn man den eingeschlagenen Pfad einmal verlassen haben sollte? 

Daher folgen an dieser Stelle alle wichtigen Informationen und Motivationen aus der Hand von Frau Marion Ehmann, warum Anwälte und Juristen an unseren Workshop „Kanzleientwicklung & Legal Project Management“ Mitte Juni in Nordwalde teilnehmen sollten. 

Workshoptrainerin oder Trainingscoach? Das ist hier die Frage…

Interessiert man sich als Anwalt oder Jurist für Trainings/Workshops und Coaching rund um das Thema „Legal Project Management“, begibt man sich bei Marion Ehmann ganz sicherlich an die richtige Adresse. Sie beschäftigt sich nämlich bereits seit vielen Jahren intensiv mit dieser sehr wertvollen, weil sich ergänzenden Kombination. In diesem Kontext fließen auch ihre 20 Jahre Erfahrung als Anwältin ein, auf die sie zurückblickt. So war sie unter anderem 15 Jahre in Deutschland und Schweden bei großen Anwaltskanzleien unter Vertrag, bis sie sich vor ca. sechs Jahren auf eigene Rechnung auf die Reise machte.

Heraus gekommen ist eine einzigartige Mischung aus Workshop und Coaching, in denen Frau Ehmann nicht nur die theoretischen und praktischen Grundlagen vermittelt, sondern auch hilft individuelle Fragen nach Zielen und Visionen zu klären , auf einzelne Problemstellungen näher eingeht und damit Anwälten und Juristen hilft, die eigene Arbeitsumgebung besser und effizienter zu gestalten. Und das am liebsten sehr interaktiv, denn nur dann verändert sich auch etwas in den Köpfen, wie Frau Ehmann während unseres Gesprächs immer wieder betont. 

„Warum machen Anwälte eigentlich die Dinge genau so, wie sie sie tun?“

Doch wie kam sie überhaupt auf die Idee, als Trainerin und Coach zu arbeiten? Nun, darauf hat sie eine recht simple Antwort parat: „In all den Jahren als Anwältin habe ich mich immer wieder gefragt, warum „wir“ Anwälte unsere Arbeit genau so und nicht anders verrichten. Dazu gehörten Aspekte wie die berufliche Situation vieler Junganwälte, aber auch die richtige und zielgerichtete Betreuung von Mandanten sowie die sich im Laufe der Jahre veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Alles in allem lief es auf mehr Transparenz und mehr Effizienz in unserem Tun hinaus. Und genau dabei möchte ich meinen Kolleg*innen gerne helfen.“

Aus diesen veränderten Voraussetzungen heraus entstand bei Marion Ehmann der Wunsch, als „Brückenbauerin“ zu arbeiten, wie sie sich selber gerne bezeichnet. Dabei steht immer der Versuch im Vordergrund, die Sorgen und Bedürfnisse der Anwaltschaft in praktikable Konzepte und Lösungen zu übersetzen, da sie „anwältisch“ spricht, wie wie selber sagt. Und das sogar dreisprachig, nämlich auf deutsch, englisch und schwedisch.

Das erste Webinar machte bei Teilnehmern Lust auf mehr

„Gerade gegen Ende des ersten Webinars erreichten mich zahlreiche ‚Wortmeldungen‘ im Chat, dass das Thema „Legal Project Management“ sehr interessant sei. Leider wurden mir kaum Fragen gestellt, was ich schade fand, da ich die Leute stets dazu ermuntere, mich mit ihren Anliegen zu löchern, so gut es geht.“ Mit dieser Einschätzung bewertete Frau Ehmann den Beginn unserer neuen Ausbildungsreihe.

Inhaltlich bewegte sich ihr Webinar zwischen den beiden Polen „Effektive Arbeitsmethoden“ und „Erste Schritte eines Mandats“. Gerade hier kommt es laut Frau Ehmann besonders auf geschickte Fragestellungen und aufmerksames Zuhören an. 

Videotipp: Für alle, die das Webinar verpasst haben, bieten wir die Gelegenheit, es sich erneut „aus der Konserve“ anzusehen. Für alle unsere Abonnenten der Kanzleiakademie Flatrate sind auch diese Webinare wieder kostenlos in der Flatrate enthalten. Am besten direkt anmelden.

Der Workshop „Legal Project Management“ beschäftigt sich mit den 4 Phasen des Mandats

Der Beginn eines neuen Mandats ist auch Teil der ersten von vier Phasen in juristischen Projekten, die Marion Ehmann während ihres ganztägigen Workshops in unseren Nordwalder Räumen intensiv bespricht. Dabei betrachtet sie gemeinsam mit den Teilnehmern folgende Inhalte:

Phase I: Im ersten Schritt ist zu klären, welchen Auftrag der Mandant an den Anwalt oder die Kanzlei übertragen möchte. Dazu gehört neben der richtigen Kommunikation mit dem Klienten auch sämtliche relevante Informationen, die für das erfolgreiche Mandat wichtig sind. Diese erste Phase wird von vielen Kanzleien etwas stiefmütterlich behandelt.

Phase II: Der zweite Schritt umfasst alle Dinge, die mit der Planung eines Mandats zu tun haben. Hier werden also Fragen geklärt wie: Wie lässt sich der Erfolg des Projekts genau messen, was ist alles zu tun und wer erledigt die relevanten Aufgaben? Aber auch die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eines juristischen Auftrags steht während der zweiten Phase im Vordergrund. Auch dieser Schritt kommt bei vielen Anwälten deutlich zu kurz.

Phase III: Im weiteren Verlauf des Projekts steht die Durchführung des Mandats auf der Agenda, was erfahrungsgemäß von vielen Jurist*innen beherrscht wird.

Phase IV: Nach Abschluss eines Mandats sollte man sich dann noch fragen: Wie erfolgreich waren wir mit der Betreuung des Klienten. Dazu gehören Fragen wie:

„Haben wir mit dem Mandat Geld verdient?“
„Benötigt der Mandat weitere Hilfe?“
„Was hat dem Mandanten gefallen und was nicht?“
„Wie war die Arbeit im Team, was können wir noch besser machen?“

„Auch dieser Phase wird in vielen Fällen zu wenig Beachtung geschenkt, obwohl sie so enorm wichtig ist, um die eigene Arbeit kontinuierlich zu verbessern. Auch dafür gibt es die passenden Werkzeuge und Tools.“, wie Frau Ehmann im Gespräch bestätigt. 

Der Austausch mit Kolleg*innen kommt im Workshop nicht zu kurz

Neben diesem umfangreichen Wissensschatz, den Frau Ehmann mit allen Workshop-Teilnehmern teilen möchte, steht zudem der Erfahrungsaustausch mit Kolleg*innen im Vordergrund, wie sie selber sagt: „Wie erleben andere Anwälte ihren juristischen Alltag? Welche Fehler haben sie vielleicht schon gemacht? Auch hier ermuntere ich immer wieder, möglichst offen und schonungslos mit sich selbst umzugehen. So wie ich immer wieder von meinem teuersten Fehler meiner Anwaltskarriere erzähle.“

„Meine Tools-Empfehlungen für die Projektarbeit sind eher ‚low-tech‘“

Und wie sieht es mit den passenden Werkzeugen aus, die für den Einsatz von Legal Project Management-Methoden notwendig sind? Auch hier hat Frau Ehmann ein paar Tipps parat: „Für die Planungsphase empfehle ich gerne die Work Breakdown Structure (Projektstrukturplan) oder die Kanban-Tafel. Ich selber bevorzuge eher Bordmittel, die jedem zur Verfügung stehen, also Excel und Word. Aber auch analoge Hilfsmittel wie Post-its und ein Whiteboard kommen in meiner eigenen Planungsarbeit zum Einsatz.“

Während des eintägigen Workshops wird es darüber hinaus einen kurzen Hülskötter’schen Vortrag geben, in dem advoware als Werkzeug für das Projektmanagement vorgestellt wird. Mit ganz vielen Tipps für die anwaltliche Praxis zu den Themen Arbeitsplanung, Aufgabenverwaltung, etc.

Motivation & mehr: Weitere Schwerpunkte des Workshops mit Marion Ehmann

Zu einer guten und erfolgreichen Projektarbeit gehört aber auch die richtige Leitung eines Projektteams und dessen Motivation. Auch darüber wird Frau Ehmann Mitte Juni in Nordwalde reden. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, konkrete Fragen zu stellen, die sich aus den eigenen juristischen Projekten tagtäglich ergeben. 

„Legal Project Management“ ist kein Hexenwerk!“

Welche Botschaft hat Frau Ehmann abschließend für die Anwaltschaft da draußen parat? „Ich kann nur sagen: Projektmanagement ist kein Hexenwerk. Und es erfordert auch keine technologische Herangehensweise. Es muss also niemand Experte in Microsoft Project werden. Fangen Sie lieber in kleinen Schritten an. Aber fangen Sie an. Irgendwo. Und möglichst bald. Zu Ihrem eigenen Wohle und zu dem der Kanzlei und Mandanten: Sagen Sie der traditionellen juristischen Arbeitsweise endgültig ‚Lebewohl‘!“

Mitte Juni nach Nordwalde zum Workshop mit Frau Ehmann und Frau Dr. Tutschka?

Interessiert, mehr über Legal Project Management zu lernen? Dann sehen Sie sich ganz unverbindlich die zugehörige Webseite an und entscheiden Sie dann, ob Sie Mitte Juni zu uns nach Nordwalde kommen möchten – um Frau Ehmann und Frau Dr. Tutschka live erleben zu können.

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Software-Update: Diese neuen und verbesserten Funktionen bietet advoware 5.3

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advoware 5.3 mit komplett überarbeitetem NotariatsmodulWieder einmal ist es soweit: Die Kollegen der Advo-web haben unserer Lieblings-Kanzleisoftware ein großes Software-Update spendiert, das zahlreiche neue und verbesserte Funktionen umfasst. Die wichtigsten haben wir in diesem Blogbeitrag für Sie zusammengefasst. Die komplette Update-Beschreibung gibt es im zugehörigen Dokument

Jetzt advoware 5.3 via Advo-Web-Supportseite auf den Rechner laden.

Die wichtigsten Funktionen von advoware 5.3 auf einen Blick

advoware Notariat: Ab sofort ist in advoware die zweite Ausbaustufe des Notariatsmoduls integriert. Es bietet so zahlreiche Neuerungen, dass wir hierfür einen eigenen Beitrag spendiert haben. Dieser basiert auf dem Interview mit RA Ronald Mayer, der maßgeblich an der Überarbeitung des Notariatsmoduls mitgearbeitet hat.

beA-Integration in advoware: Zu den wesentlichen Neuerungen der advoware-Schnittstelle zum beA-System der BRAK zählen die Einbindung der beA-Signaturkomponente und Verbesserungen des KSW-Toolkits sowie des beA-Webservices. Aber auch zusätzliche Optionen für die automatische Übernahme des Prüfprotokolls und des Nachrichtenjournals zur Aktengeschichte und als Nachrichtenansicht haben die Entwickler von der Advo-web hinzugefügt.

Finanzbuchhaltung: Ab sofort lassen sich mithilfe des Moduls „Finanzbuchhaltung“ Bestandsinventare in die Anlagenbuchhaltung, in EÜR 2018, in UST 2019 und und in die Anlage SZ 2019 einpflegen. Zudem stehen neue Optionen für die Umsatzlisten in advoware 5.301 zur Verfügung.

advoware Viewer: Die verbesserte advoware-Vorschaufunktion unterstützt ab sofort weitere externe Dokumente, die auch ohne die zugehörige Anwendungen geöffnet und angesehen werden können. Dazu gehören auch zusätzliche Optionen für die Ansicht und Erstellung von Aufgaben, Fristen und Arbeitsanweisungen zu Dokumenten direkt aus der Vorschau heraus.

Weitere Verbesserungen: Neben den aufgeführten Verbesserungen und Neuheiten wurden die Modulen und Funktionen advoware Mail, Aktengeschichte sowie Postein- und ausgang ebenfalls aktualisiert.

Tipp: Wenn Sie sich unkompliziert in die Neuerungen einarbeiten möchten empfehlen wir Ihnen unser passendes Webinar. Dies ist ab sofort wieder über die Kanzleiakademie buchbar und selbstverständlich in der Kanzleiakademie Flatrate inkludiert.

Word-Schnittstelle ohne Update auf advoware 5.3 nicht mehr sicher!

Wichtiger Hinweis: Die digitalen Signaturen der advoware Word-Schnittstelle verlieren am 1. Mai 2019 ihre Gültigkeit. Das bedeutet für alle advoware-Anwender (abhängig von den Sicherheitseinstellungen ihrer Arbeitsplätze): Ohne das Update auf advoware 5.3 startet Microsoft Word ab dem 2. Mai mit einer Sicherheitswarnung. Darüber hinaus funktioniert die Verbindung zwischen advoware und Word im ungünstigsten Fall nicht mehr richtig. Das hat vor allem mit diversen Makrofunktionen zu tun, die ohne die Signaturen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Um die Word-Funktionalität von advoware wie gewohnt sicherstellen zu können, empfehlen wir Ihnen dringend, möglichst rasch auf advoware 5.3 zu aktualisieren. Die weitaus weniger empfehlenswerte Variante lautet: Wenn Sie erst später auf advoware 5.3 umsteigen wollen, installieren Sie zunächst nur das Update der neuen Word-Schnittstelle, das bereits im Update-Verzeichnis der Advo-web verfügbar ist. Damit geht allerdings auch eine ganze Menge „Handarbeit“ einher. Da Installationsarbeiten über den Support nicht abgedeckt sind, helfen wir Ihnen hier aber gerne in Form einer Dienstleistung. Gerne senden wir Ihnen ein Angebot zu.

Daher: Jetzt advoware 5.3 via Advo-Web-Supportseite auf Ihren Rechner laden.

Tipp: Oder Sie ziehen einen Umzug Ihres Kanzlei-Servers in das Rechenzentrum für Juristen in Betracht. Dann haben Sie nämlich mit derlei Update-Szenarien gar keine Sorgen mehr. In diesem Fall übernehmen wir nämlich sämtliche Update-Arbeiten für Sie, ohne dass Sie davon überhaupt etwas mitbekommen. Und hochsicher ist das Ganze obendrein.

Leiter IT-Betrieb bei Hülskötter & Partner, Marco Reimann, über das Rechenzentrum für Juristen

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